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Ein SPRUCH: Riskante Blockade

Seit dieser Woche verhandelt der Europäische Gerichtshof (EuGH) über die umstrittene Vorratsdatenspeicherung und findet sich damit in einer bisher wenig eingeübten Rolle wieder: Als hoffnungstragendes GrundrechteBollwerk der EU-Bürger gegen eine angeblich maßlose Sicherheitspolitik der Mitgliedsländer, fußend auf einer seit sieben Jahren geltenden EU-Richtlinie. Möglich, dass die Richter die EU-Vorgaben präzisieren.

Seit dieser Woche verhandelt der Europäische Gerichtshof (EuGH) über die umstrittene Vorratsdatenspeicherung und findet sich damit in einer bisher wenig eingeübten Rolle wieder: Als hoffnungstragendes GrundrechteBollwerk der EU-Bürger gegen eine angeblich maßlose Sicherheitspolitik der Mitgliedsländer, fußend auf einer seit sieben Jahren geltenden EU-Richtlinie.

Möglich, dass die Richter die EU-Vorgaben präzisieren. Allzu weit sollte das jedoch nicht gehen, denn Grundrechtsschutz ist vor allem Sache der EU-Staaten; hier ist daran zu erinnern, dass das Bundesverfassungsgericht eine Mindestspeicherfrist von sechs Monaten gebilligt hat. Ein Rechtsrahmen für eine Neuregelung besteht also. Selbst wenn das Luxemburger Gericht die EU-Norm nun kippen sollte, hätte sich die deutsche Diskussion um Zweck und Reichweite der Maßnahme kaum erledigt. Die Harmonisierungsbestrebungen der Union – und nur um eine solche geht es hier – sind kein nationaler Politikersatz. Eigentlich doch schön, oder wollen wir unsere Lebensverhältnisse künftig ausschließlich von Brüssel gestalten lassen?

Dass nun versucht wird, das Thema in den Kontext von Prism, Tempora, Snowden et al. hineinzuziehen, ist verständlich, aber verfehlt. Ausufernde Spionagepraktiken ausländischer Geheimdienste sollten kein Argument im Streit um die Instrumente einer effektiven Strafverfolgung sein. Zu diesen gehört gewiss auch die Erfassung sowie die begrenzte und nicht zuletzt sichere Aufbewahrung von Verbindungsdaten bei Telefon-, SMS- und Internetkommunikation. Die kryptische Rede von „Totalüberwachung“ erscheint hier maßloser als das berechtigte Interesse der Behörden, so im Einzelfall Kriminalität aufzuklären.

Datensammeln ist ethisch neutral, würde Thomas de Maizière vermutlich sagen, doch die Anlehnung an das unglückliche Diktum des Verteidigungsministers im Fall von Kampfdrohnen wäre hier so falsch, wie es dort war. Jedes Ansammeln von Daten schafft oder steigert das Risiko von Missbrauch und unbefugtem Zugriff. Mit dieser Einsicht sollte die Diskussion allerdings einsetzen und nicht enden. Denn Risiken sind etwas, mit dem jeder Mensch und folglich auch jede Politik im Alltag umzugehen hat. Risiken müssen abgewogen und begrenzt werden. Vermeiden kann man sie nicht.

Natürlich hofft die Bundesjustizministern auf ein appellatives Urteil, mit dem sie ihre Blockade auch in einer möglichen Neuauflage der Koalition befestigen kann. Erledigt der EuGH seinen Job in Anerkenntnis seiner zurückgenommenen Kompetenz, dürfte es das kaum geben. Dann war die Blockade der Ministerin nicht nur sachpolitisch falsch, sondern erwiesen europarechtswidrig. Aber wie man Sabine Leutheusser-Schnarrenberger kennt, ist sie da ethisch neutral.

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