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Ein SPRUCH: Wie im Wilden Westen

Vor ein paar Jahren noch waren DNA-Massentests auf der Suche nach Tätern so etwas wie der Wilde Westen der Strafrechtspflege. Es gab kein Gesetz und keine Unschuldsvermutung.

Vor ein paar Jahren noch waren DNA-Massentests auf der Suche nach Tätern so etwas wie der Wilde Westen der Strafrechtspflege. Es gab kein Gesetz und keine Unschuldsvermutung. Wer nicht teilnahm oder bereit war, ein Alibi zu präsentieren, kam in Schwierigkeiten. Spektakuläre Fahndungserfolge zerstreuten rechtsstaatliche Bedenken. Ehrensache, eine Speichelprobe abzugeben, wenn nach unbekannten Mördern und Vergewaltigern gefahndet wird. Da steht das Dorf, steht die Gemeinschaft zusammen. Wer sich isoliert, ist verdächtig.

Die DNA ist das Erdöl der Strafverfolger, der Treibstoff für eine Revolution in der Verbrechensbekämpfung. Und eine Ressource, die nicht schwindet. Stündlich füllt sich die zentrale Analysedatei des Bundeskriminalamts, die Zahl ihrer Datensätze nähert sich zum Jahresablauf 2012 der Millionengrenze. Ein hocheffizienter Apparat, der seit seinem Bestehen mehr als hunderttausend Spuren jeweils einer passenden Person zuordnen konnte.

Eine Massenaufklärung, die mit den Massentests indes nur eingeschränkt zu tun hat. Die sogenannte DNA-Reihenuntersuchung basiert auf Freiwilligkeit. Sie ist nur nach schweren Verbrechen erlaubt, und die abgegebenen Identitätsmuster werden nach Abgleich gelöscht. Mittlerweile gibt es ein Gesetz, doch der Wildwestcharme dieses Ermittlungsinstruments ist geblieben.

Der Bundesgerichtshof wird ihn ihm nicht austreiben können, auch wenn er jetzt eine wichtige, aber eher symbolische Auflage machte: Polizei und Justiz sollen künftig wegsehen, wenn das Massenscreening keinen Volltreffer zwischen Tatort- und Probandenspuren ergeben hat, aber dafür DNA-Ähnlichkeiten. Denn über diesen Umweg hatten Ermittler bisher Verwandte des Spurengebers ins Visier genommen und zwangen dann weitere Angehörige zur DNA-Abgabe. Irgendwann kamen sie an ihren Volltreffer.

Geklagt hatte ein zur Tatzeit 18 Jahre alter Vergewaltiger, dessen Vater und Onkel bei einem freiwilligen Screening mit 2400 anderen ihre DNA prüfen ließen. So fiel der Verdacht auf ihn. Rechtswidrig war das, sagen die Richter. Doch der zur fünf Jahren Jugendstrafe Verurteilte bleibt in Haft. Die Rechtslage sei unklar gewesen, die Polizei hätte nicht wissen können, dass dies verboten war.

Eine mehr als großzügige Sichtweise. Im Gesetz steht klar, dass die Fahnder nur prüfen dürfen, ob die Tatortspur konkret (!) mit einer der Proben übereinstimmt, die freiwillig abgegeben wurden. Von Ähnlichkeit und Beinahetreffern ist nicht die Rede. Die DNA-Reihenuntersuchung ist die Ultima Ratio der Ermittler. Ihr Rahmen muss eng umgrenzt bleiben.

Doch die Polizei nimmt das Urteil nicht wichtig, sagt sie. Man weiß, warum: Sie wird bei Verwandtentreffern nach anderen Gründen suchen, Angehörige zu verdächtigen. Und wird sie finden. Der Wilde Westen bleibt in diesem Sinne, wie er war.

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