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Ein Zwischenruf …: … zur „Rasse“

Rasse“ raus aus dem Grundgesetz, fordert gerade das in Berlin ansässige Deutsche Institut für Menschenrechte vom Bundestag, und zwar bereits zum zweiten Mal, nachdem es im ersten Anlauf 2008 damit nicht durchdringen konnte. Der Begriff findet sich in Artikel 3, Absatz 3.

Rasse“ raus aus dem Grundgesetz, fordert gerade das in Berlin ansässige Deutsche Institut für Menschenrechte vom Bundestag, und zwar bereits zum zweiten Mal, nachdem es im ersten Anlauf 2008 damit nicht durchdringen konnte. Der Begriff findet sich in Artikel 3, Absatz 3. „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“

Die verlangte Streichung ist überfällig, denn der Begriff „Rasse“, verwendet, um Menschen voneinander zu unterscheiden und als Angehörige einer Gruppe sicher zu kennzeichnen, ist unsinnig, irreführend und politische Salzsäure. Der Terminus gibt vor, etwas Reales zu beschreiben. Allerdings gibt es in der Menschheitsfamilie diese Realität gar nicht. Nanu, wird sich manch einer fragen, aber ich sehe doch täglich weiße, schwarze, lang- und kurznasige Menschen. Warum sollten ihre auffälligen körperlichen Merkmale, die sie von anderen unterscheiden, nicht als wesentliche Eigenheiten einer ganzen Gruppe angesehen werden?

Der Grund ist simpel: Solche äußerlichen Unterschiede werden, wie die Genetiker wissen, nur von einem winzigen Teil (weniger als 0,01 Prozent) unserer Gene bestimmt. Nach der Logik, alle Weißen bilden aufgrund ihrer Hautfarbe (wohl eher rosa) eine homogene Rasse, könnte man auch einen Regenhimmel und einen Elefanten zu einer Rasse zusammenfassen, denn beide sind grau. Ein begriffliches Konzept, das nun so zweifelsfrei wissenschaftlich widerlegt wurde und das in Deutschland in Rassenpolitik mündete mit unerweichbarer Unmenschlichkeit, gehört nicht in das Grundgesetz und folgerichtig auch nicht ins Zuwanderungsgesetz und in EG-Richtlinien, wo es auch noch zu finden ist.

Es ist unbestritten, dass nicht der bloße Begriff Politik und Gesellschaft böse machte. Die Inhumanität hatte sich schon eingenistet, als die „Rassenforschung“ sich anfangs des 20. Jahrhunderts aufplusterte. Damals wurde ein Konzept gesucht, um Menschen einen Stempel „2. Klasse“ aufzudrücken, versehen mit dem Siegel wissenschaftlicher Objektivität. Politisch und gesellschaftlich sind solche Einstellungen so ausgestorben wie die „Rassenforschung“. Rassisten gibt es allerdings auch heute noch. Schon deshalb ist es geboten, ihren kruden Vorstellungen von menschlicher Ungleichheit nicht noch eine sprachliche Leitplanke ausgerechnet im Grundgesetz anzubieten.

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