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Ein Zwischenruf zur …: … Religionsvielfalt

Barbara John über den Unterschied zwischen einem Sikh und dem Mitglied der Heilsarmee

Neues Jahr! Neues Recht! Mehr Ungleichbehandlung von Religionsgemeinschaften? Das sieht jedenfalls der Bundesverband der Standesbeamten so, und ich teile diese Auffassung. Wer künftig im Ehe-, Lebenspartnerschafts-, Geburts- und Sterberegister die Religionszugehörigkeit eintragen lassen möchte, könnte enttäuscht werden. Denn seit dem 1. Januar werden auf Wunsch nur solche Religionen eingetragen, die als Körperschaft öffentlichen Rechts anerkannt sind. Dieses Privileg genießen die christlichen Kirchen, die jüdischen Gemeinden und einige weitere Gemeinschaften. In Berlin gehören dazu auch die Zeugen Jehovas, in Bayern die Christian Science.

Gesetzlich ist es nun nicht mehr erlaubt, Religionen zu vermerken, die keinen Körperschaftsstatus haben. Das sind zahlenmäßig viele; darunter zum Beispiel der Islam, die Religionsgemeinschaften der Hindus, der Bahai, der Sikhs. Es sind die Religionen der Einwanderer. Na und, mögen viele denken, die sind ja oft so anders organisiert. Das kann nicht staatlich anerkannt werden. In diesem Fall geht es aber nicht um die Anerkennung von ganz unterschiedlich strukturierten Gemeinschaften. Es geht auch nicht darum, dass Ausländer rechtlich anders behandelt werden als Deutsche. Es geht um viel mehr; es geht um die grundgesetzlich geschützte freie Religionsausübung aller.

Müssen sich zum Beispiel Eltern aramäischer Religion, die in der Türkei mehr und mehr verdrängt wird, nicht zurückgesetzt und verletzt fühlen, wenn sie ihre Religion nicht eintragen lassen dürfen? Die Wohnungsnachbarin dagegen, sie ist Mitglied der Heilsarmee, hat das Recht dazu, ohne ihre Zugehörigkeit formell nachweisen zu müssen. Der Unterschied: Die Heilsarmee ist seit 1950 als Körperschaft anerkannt.

Man ahnt, wie es zu solcher Ungleichbehandlung kommen konnte. Geplant war wohl, Religion gar nicht mehr zu beurkunden. Das aber ging den großen christlichen Kirchen zu weit. Der Kompromiss: Körperschaftsreligionen kommen wieder rein, alle anderen fallen raus. Dabei hätte es akzeptablere Alternativen gegeben. Alles, was nicht zwingend ins Register gehört, kommt raus, wie es bei Berufen und akademischen Graden geschah. Oder alles kommt rein. Das wäre die zeitgemäße Entscheidung gewesen: ein Bekenntnis zur gewachsenen religiösen Vielfalt in Deutschland und ein Ja zur gleichberechtigten Religionsausübung für alle.

Die Autorin ist Professorin an der Humboldt-Universität und war viele Jahre Berliner Ausländerbeauftragte. Sie schreibt an dieser Stelle im Wechsel mit Ursula Weidenfeld.

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