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Meinung: Eine Rente ist keine Tugend

Stasi-Opfer mit Gefängniswärtern zu vergleichen, ist absurd Von Richard Schröder

Die Bundesregierung plant eine Zusatzrente von 250 Euro für diejenigen, die aus politischen Gründen in der DDR länger als ein halbes Jahr inhaftiert waren und bedürftig sind. Ich begrüßte das, bin aber wohl allein auf weiter Flur, denn von allen Seiten hagelt es Proteste. 250 Euro sei eine Verhöhnung der Opfer. Mehr ist euch unser Leiden nicht wert? Ein „Ehrensold“ für alle Opfer wird gefordert, unabhängig von ihrem Einkommen, als „Symbol der Anerkennung“. Hubertus Knabe moniert, dass „die Menschen, die für Freiheit und Demokratie gestritten haben“, nun weniger Rente bekommen als ihre Gefängniswärter.

Da geht aber einiges mächtig durcheinander. Unrechtsopfer geworden zu sein, ist ein hartes Schicksal, oft mit langen Nachwirkungen. Es ist außerdem empörend, aber doch keine verdienstvolle Leistung. In die Räder der Willkürjustiz geraten zu sein, macht zum Opfer, nicht aber automatisch zum Helden der Nation. Wer wegen „Republikfluchtversuches“ bestraft wurde, musste für seinen Freiheitsdrang büßen, er hat aber dabei ebenso wenig „für Freiheit und Demokratie gestritten“ wie derjenige, der wegen eines politischen Witzes hinter Gitter kam. Er hatte nicht damit gerechnet. Solcher Art dürften die allermeisten Fälle der 16 000 Inhaftierten sein, die durch die Opferrente bessergestellt werden sollen. Was Opfer des SED-Regimes von uns zu Recht erwarten, ist die Kompensation ihrer finanziellen Nachteile aus der Verfolgung. Also: Haftentschädigung. Dass der Tagessatz dabei niedriger liegt als der heutige, finde ich nicht in Ordnung. Außerdem sollte die Haftzeit als volle Arbeitszeit bei der Rentenberechnung angerechnet werden. Nun soll ihnen drittens ein Mindestlebensstandard garantiert werden. Keine Frage, er könnte gut auch höher sein. Ich kann mir allerdings keinen Betrag denken, bei dem die Opferverbände erklären: Der ist aber zu hoch. Beim Begehren gilt unter uns die nach oben offene Richterskala. „Was ich gelitten habe, lässt sich durch Geld gar nicht wiedergutmachen.“ Dem stimme ich zu. Aber wie viel soll man zahlen fürs – Unbezahlbare?

Außerdem stellen sich hier weitere Gerechtigkeitsfragen: der Vergleich mit der Entschädigung der NS-Opfer und der mit den Opfern von Zersetzungsmaßnahmen der Stasi oder von verwehrten Bildungschancen.

Die Protestler verstehen die Opferrente aber gar nicht als Kompensation finanzieller Nachteile, sondern als „Symbol der Anerkennung“ und deshalb als Skandal. Es ist ja richtig, dass die Opfer des SED-Regimes Anerkennung verdienen. Öffentliche Anerkennung geschieht durch öffentliche Würdigung, durch Orden, bei passender Gelegenheit auch durch Ehrenplätze. Die monatliche Überweisung eines Ehrensoldes unabhängig vom Einkommen ist dagegen nicht besonders öffentlichkeitswirksam. Mir kommt da ein Ausspruch von 1990 in den Sinn: „Es muss sich schließlich lohnen, oppositionell gewesen zu sein.“ Ach so. Ihr habt also im Widerspruch zum System gelebt, weil ihr auf Belohnung nach der Revolution spekuliert habt? Das ist Opportunismus zweiter Ordnung. Ich habe nie so gerechnet und auch nicht auf den Zusammenbruch der DDR zu meinen Lebzeiten spekuliert, damit sich meine Überzeugungen finanziell auszahlen. Ich hatte andere Gründe, gegen den Strom zu schwimmen und würde mir die jetzt nicht abkaufen lassen.

Aber die Gefängniswärter bekommen jetzt eine höhere Rente als die Häftlinge! Bitte: die Opferrente ist eine Zusatzzahlung und nicht das ganze Alterseinkommen. Und die Rente wird nicht nach Tugend, auch nicht nach dem Strafrecht berechnet, sondern nach gesetzlich geregelten erworbenen Ansprüchen. Dabei soll es bitte bleiben. Denn wenn Menschen „Jüngstes Gericht“ spielen, geht das immer schlimm daneben.

Der Autor ist Theologe an der Berliner Humboldt-Universität.

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