zum Hauptinhalt

Einspruch gegen TV-Geburt: Willkommen im Leben

Aus der Reality-Geburtsshow wird nichts. Gut so. Kaum ein Kind wird sich später beklagen, dass seine Geburt nicht gesendet wurde, meint Jost Müller-Neuhof.

Nichts klappt in Berlin, es ist eine andauernde Panne mit dieser auf Hundekacke errichteten Stadt, durch die planlos verspätete S-Bahnzüge zu nicht gebauten Flughäfen rattern. So könnten wir täglich meckern, wenn es nicht schon alle täten; Berlin, die Stadt, in der nie etwas wird und die deshalb niemals sein kann, sie wäre Stoff für eine Dokusoap. Seit Freitag steht fest, nicht einmal das klappt in Berlin.

„Babyboom – Willkommen im Leben“ sollte sie heißen; RTL ging schon länger schwanger mit der Idee einer Reality-Geburtsshow, hatte außer dem Namen auch den passenden Partner gefunden, den landeseigenen Klinikkonzern Vivantes. Doch dann kam es zu einer Art Abbruch. Verantwortlich war Gesundheitssenator Mario Czaja (CDU), der den Dreh stoppte. Das Produktionsteam wartete im Kreißsaal. Weil es nichts wurde mit den gecasteten Elternfreuden, verlor der Sender die Lust. Jetzt droht er mit einer Klage auf Schadensersatz. Dann käme zur Panne auch noch Pech dazu und die Pleitestadt müsste wieder zahlen.

Bedauerlich, denn man sollte dem Senator dankbar sein. Rechtlich steht alles zum Besten, hatte der Sender versichert, sind doch alle einverstanden, Eltern, Ärzte, Schwestern und Pfleger. Spät, aber nicht zu spät kam Czaja der Gedanke: Und was ist mit den Kindern? Kein Problem, ihre gesetzlichen Vertreter haben für sie eingewilligt, so lautet typischerweise die Rechtfertigung, wenn der Nachwuchs zur Schau gestellt wird und zu jung ist, darüber selbst zu entscheiden. Juristisch ist das weithin akzeptiert.

Allerdings tun sich Analogien zur Beschneidungsdebatte auf. Damals hatte ein Gericht die Einwilligung der Eltern für unwirksam erklärt, weil der medizinisch unveranlasste Vorhautschnitt gegen das Kindeswohl verstoße – ein Rechtsgedanke, der sich auch auf den Filmschnitt übertragen ließe: Dank Internet „versendet“ sich nichts, und der ohnehin ungefragt ins Leben gestoßene Hauptdarsteller von „Babyboom“ findet seine Mutter und sich später als Herangereifter womöglich im Internet in Kontexten, die er lieber nicht sehen will. Verstößt es also prinzipiell gegen das Kindeswohl, Babies der Öffentlichkeit auszusetzen?

Weil dies nicht die religiöse Praxis von Muslimen und Juden, sondern eine ganze (Werbe-)Industrie infrage stellen würde, ist von den Beschneidungskritikern hierzu nichts zu vernehmen. Schade, denn es ist schwer vorstellbar, dass sich ein Kind später beklagt, wenn seine Geburt nicht gesendet wurde. Eltern, die sichergehen wollen, sei die Handycam empfohlen, sie können es ja nachholen.

Beschwert über den Stopp hat sich dagegen ein lesbisches Paar, das den „Babyboom“ toll fand und RTL eine Zwillingsniederkunft darbieten wollte. Um es vorsichtig zu sagen: Dem berechtigten Anliegen, ein volles Adoptionsrecht für Lebenspartner zu erreichen, hätte anders besser geholfen werden können.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false