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Uli Hoeneß

© dpa

EinSPRUCH: Philosophie des Geheimen

Amtlicher Ungehorsam: Der Hoeneß-Whistleblower hat der Allgemeinheit eher einen Dienst erwiesen, als dass er unser Vertrauen in die Behörden beschädigt hat.

Heiner Hastedt ist Philosophieprofessor an der Uni Rostock und möchte, dass Edward Snowden dort Ehrendoktor wird. Im Frühjahr will der Fakultätsrat darüber befinden. Möglich, dass die NSA-Enthüllung damit den Status einer Entdeckung einnehmen darf. Die Weihen der Wissenschaft für einen Whistleblower – Snowden wäre ein Doktor, wie es noch keinen gab. Hastedt beruft sich auf Lehren des Philosophen John Rawls zum zivilen Ungehorsam, die er hier als „öffentlichkeitswirksamen Gesetzesverstoß mit dem Ziel der Behebung eines gravierenden Missstandes“ zur Tat geworden sieht. Würde der Vielleichtdoktor die Theorie ernster nehmen, hätte er sich allerdings in seinem Heimatland gestellt. Denn Rawls verlangt, Bestrafung hinzunehmen, weil bürgerlicher Ungehorsam nur funktionieren kann, wenn er legale Verhaltensweisen respektiert.

Unabhängig davon steht fest, dass der bewusste Schritt in die Illegalität guten Sinn hat. Deshalb gilt es über den namenlosen Finanzbeamten nachzudenken, dem derzeit die Münchner Staatsanwaltschaft hinterherjagt. Er oder sie könnte den Steuerfall Hoeneß an die Presse durchgestochen haben. Es gab ein paar Razzien. Routine, heißt es. Auf die Verletzung des Steuergeheimnisses steht bis zu zwei Jahre Haft. Anzeigeerstatter Hoeneß ist empört, und wie es scheint, hat er die Justiz diesmal auf seiner Seite. Amtsträger haben das Steuergeheimnis zu wahren, weil die Bürger mittels Abgabenordnung dazu verdonnert sind, dem Finanzamt ihre Verhältnisse offenzulegen. Sie sollen darauf vertrauen dürfen, dass ihre Daten dort gut aufgehoben sind.

Doch Hoeneß ist der Falsche für ein Lamento. Dank des Behördenlecks erfuhren wir, dass der bundesweit verehrte Fußballgott mit Millionen zockte, während er als Aufsichtsrat der FC-Bayern-AG den soliden Wirtschaftswächter gab. Zudem hat er in einem Großinterview die Öffentlichkeit mit zusätzlichen Details gefüttert, freilich erst nach dem mutmaßlichen Verrat des Beamten. Die Rechtsordnung nimmt Rücksicht auf die Legitimität eines Steuerverrats. Eine Offenbarung ist ausdrücklich zulässig, wenn für sie ein „zwingendes öffentliches Interesse“ besteht. Die Anforderungen sind hoch, und „zwingend“ ist ohnehin wenig, doch eine möglicherweise vollständig unter Schweigen abgewickelte Strafsache Hoeneß wäre zu Recht als Verrat an der Öffentlichkeit aufgefasst worden.

Seien wir also ehrlich: Der mutmaßliche Straftäter im Finanzamt hat der Allgemeinheit eher einen Dienst erwiesen, als dass er unser Vertrauen in die Behörden beschädigt hat. Vielleicht kann er sich nicht wie Snowden auf den großen philosophischen Überbau berufen. Aber wenn zivilem Ungehorsam gehuldigt wird, sollte man den amtlichen nicht vergessen.

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