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Einspruch: Vom Nutzen der Querulanten

Zwanghafte Beschwerdeführer mag man mit Unverständnis begegnen - unbestritten bleibt ein Ergebnis: Das Land lernt seine Gesetze kennen.

1109 Gerichte verteilen sich auf die Bundesrepublik, sie müssen beschäftigt werden. Die förmliche Anrufung, Recht zu haben oder verletzt zu sehen, bleibt deutsche Spezialität. Wer Recht für sich beansprucht, aktiviert autoritäre Kräfte. Schon in der Kommunikation darüber, schrieb der Soziologe (und Jurist) Niklas Luhmann, überschreite man den „point of no return“ und lege sich fest, einen Streit nicht nur führen zu wollen, sondern entscheiden zu können. Eine argumentative Waffe: Recht ist radikal. Es duldet keinen Widerspruch und drängt sich somit auf, benutzt zu werden. Ob Kläger oder Querulant, letztendlich werden sie auch ein wenig zu ihrem Tun gezwungen.

Zuletzt häuften sich die Fälle. Die Opfer sind, in umgekehrter Rangfolge ihrer Arglosigkeit, die NPD, die Linksjugend und eine Redakteurin des WDR. Die NPD will vom Bundesverfassungsgericht feststellen lassen, verfassungsgemäß zu sein. Die Partei weiß, sie scheitert, wo immer sie deswegen klagen würde. Paranoia Querulans ist eine wahnhafte Störung. Sollte die NPD eine Missbrauchsgebühr aufgebrummt bekommen, springt vielleicht die Krankenkasse ein.

Die Linksjugend möchte den Popsänger Xavier Naidoo wegen Volksverhetzung verurteilt sehen. Auf seinem Album mit dem Rapper Kool Savas prangert er in Ghettosprache angeblich ungesühnte Ritualmorde an Kindern in Europa an. Zudem möchte er offenbar zurück in den Schoß seiner Mutter. Von Naidoo ist bekannt, dass er im Fernsehen die falschen Sender guckt, Mannheim für Jerusalem hält und Minderheiten jeglicher Art mit, na klar, Respekt begegnet. Wie man Staatsanwälte überzeugen soll, wegen dieser Melange zu ermitteln, kann die Linksjugend, die ihn angezeigt hat, aus gutem Grund nicht erklären. Sie weiß es nicht.

Ein filigranerer Fall querulatorischen Zwangs ereignete sich in Köln. Eine Frau mit einem Job, der so sicher ist wie sonst nur Tod und Steuern, aber unterhaltsamer, spürte einen Willkürakt im Ansinnen ihrer Chefs, von ihr schon für den ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest zu verlangen. Dieses muss (!) ein Arbeitnehmer dem Gesetz zufolge nach drei Kalendertagen erbringen. Dann folgt ein Satz von überwältigender Klarheit: „Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen.“ Die Auflehnung gegen den Wortlaut mag noch zu akzeptieren sein, nicht aber, dass die Vorgeschichte Hinweise gibt, die eintägige Krankschreibung sei die Revanche für eine nicht genehmigte Dienstreise. Alle Gerichte wiesen die Frau ab, zuletzt jetzt das Bundesarbeitsgericht. Trotzdem galt in Deutschland damit als Neuigkeit, was jeder Personalabteilung bestens bekannt ist.

Den zwanghaften Beschwerdeführern mag mit Unverständnis begegnet werden, unbestritten bleibt ein Ergebnis: Das Land lernt seine Gesetze kennen.

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