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Barbara John war von 1981 bis 2003 Ausländerbeauftragte des Berliner Senats.

© TSP

Ein Zwischenruf zur …: …Diätenerhöhung

Es ist fast zwei Jahrzehnte her, Bundeskanzler Helmut Kohl war noch im Amt, als wieder einmal öffentlich über eine Erhöhung der Diäten für Bundestagsabgeordnete diskutiert wurde. In einer Berliner Realschule, wo ich über Kriegsflüchtlinge aus Bosnien sprach, wich plötzlich ein Schüler vom Thema ab und fragte aufgeregt: „Und dann will ich jetzt mal wissen, warum wir dem dicken Kanzler auch noch seine Diät bezahlen sollen?

Es ist fast zwei Jahrzehnte her, Bundeskanzler Helmut Kohl war noch im Amt, als wieder einmal öffentlich über eine Erhöhung der Diäten für Bundestagsabgeordnete diskutiert wurde. In einer Berliner Realschule, wo ich über Kriegsflüchtlinge aus Bosnien sprach, wich plötzlich ein Schüler vom Thema ab und fragte aufgeregt: „Und dann will ich jetzt mal wissen, warum wir dem dicken Kanzler auch noch seine Diät bezahlen sollen?“

Diese Anekdote fiel mir ein bei der Lektüre des kürzlich vorgelegten Berichts der „Unabhängigen Kommission zu Fragen des Abgeordnetenrechts“, genauer zur finanziellen Entschädigung der Parlamentarier, denn der war eine Zumutung wie damals die Diätenvermutung. Dabei war der Bericht gedacht als Entlastung für die Volksvertreter, die es nervte, immer wieder der „Selbstbedienung“ bezichtigt zu werden, wenn sie ihre Diäten erhöhten. Nun sollte eine außerparlamentarische Kommission empfehlen, wie hoch die Grundentschädigung, die jährliche Anpassung und die Altersversorgung sein sollten.

Ergebnis: Die derzeitige Grundentschädigung von 8252 Euro pro Monat soll erhöht werden um rund 500 Euro und dann möglichst geräuschlos jährlich wachsen, orientiert am Nominallohnindex (die Entwicklung der Renten ist darin nicht erfasst). Für die steuerfreie Kostenpauschale von 4123 Euro (mit jährlicher Aufstockung) werden weiterhin keine Ausgabenbelege verlangt, und für eine Änderung der üppigen Altersversorgung – 207 Euro Rente pro Jahr Mitgliedschaft – fand sich keine einheitliche Mehrheit (in der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es nur einen Höchstbetrag von 56 Euro).

Mit diesen Empfehlungen hört die kritische Diskussion gewiss nicht auf, wie es sich der Bundestagspräsident gewünscht hatte. Das hat vor allem zu tun mit der Zusammensetzung der Kommission: Niemand vom Bund der Steuerzahler war dabei, keine Normalverdiener, kein öffentlich bekannter Kritiker der Diätenregelungen. Stattdessen allein vier Abgeordnete unter den elf Mitgliedern, ein Direktor a.D. beim Bundestag, Professoren und Richter, eine Rechtsanwältin der Daimler AG. Alle kommen aus einer ähnlichen „Preisklasse“ wie die Mandatsträger.

So haben die „Volksvertreter“ erneut eine Gelegenheit verspielt, Vertrauen zu ihnen wachsen zu lassen.

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