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Emmely-Urteil: Leistung zählt

Emmely hat allen Grund zum Jubeln, und mit ihr werden sich viele freuen, die für sie gehofft hatten: Eine fast aussichtslose Klage gegen ihre Bagatellkündigung hat sie bis zum Bundesarbeitsgericht durchgefochten.

Dort bekam sie recht. Man sollte das Urteil jedoch nicht mit einer historischen Wegmarke im Kampf um Arbeitnehmergerechtigkeit verwechseln. Es war und ist ein Einzelfall, einer mit starker symbolischer Bedeutung angesichts der Nachsicht, die man mit halbkriminellen Spekulanten und fahrlässigen Managern hat. Es ist auch kein Ich-hatte-immer-recht-Urteil, weil Emmely nachweislich Bons an sich genommen und später mehrfach gelogen hatte – was ihr die Bundesarbeitsrichter aber nicht krummnehmen wollten. Mit einem Kassenjob hat das nichts zu tun, sagen sie. Eine streitbare Feststellung. Aber die obersten Richter, das spürte man, wollten Emmelys Freispruch um jeden Preis. Sie wollten ein Zeichen dafür setzen, dass die Arbeitsgerichte bei Kündigungen wegen Bagatelldelikten gründlicher berücksichtigen, was jemand für das Unternehmen bisher geleistet hat. Und über 30 fehlerfreie Jahre an der Kasse sind eine Leistung. Das zu demonstrieren hätte es aber Fälle gegeben, in denen sich Arbeitnehmer untadeliger verhalten haben als Emmely in ihrem Streit mit Kaiser's. neu

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