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Enteignungen in Brandenburg: Die DDR lässt grüßen

Statt die rechtmäßigen Erben zu suchen, ließ sich das Land Brandenburg kurzerhand selbst als Eigentümer der Grundstücke in die Grundbücher eintragen. Man kann es drehen und wenden wie man will: Diese Praxis der Behörden ist Willkür.

Wenn der Bundesgerichtshof das Handeln eines Bundeslandes als „eines Rechtsstaates unwürdig“ einordnet, kann man davon ausgehen, dass sich die Richter nicht mit einem Einzelfall von arroganter, aber nicht unbedingt böswilliger Behördenwillkür auseinander gesetzt haben. Diesen unglaublichen Vorwurf des rechtsstaatsunwürdigen Verhaltens muss sich das Land Brandenburg zurechnen lassen. Es ging um einige zehntausend Grundstücke, die bei der Bodenreform nach 1945 an Neubauern vergeben worden waren und für die sich nach der Wende bis zum Jahr 2000 kein Eigentümer gemeldet hatte. Ob die Neubauern noch zu DDR-Zeiten geflüchtet, ob sie kinderlos verstorben oder ob sie sich ihrer Besitzrechte einfach nicht bewusst waren – das alles und noch viel mehr mag zutreffen.

Das Land Brandenburg jedenfalls bemühte sich nicht, die unklare Rechtslage auszuleuchten, etwa durch eine Erbensuche, wie sie in solchen Fällen durch öffentliche Aufrufe etwa in Zeitungen üblich sind. Nein, Brandenburg ließ sich als Eigentümer in die Grundbücher eintragen. Nicht etwa durch Gerichtsbeschluss, sondern auf Weisung der Landratsämter. Vorsorglich, heißt es nun, habe man so gehandelt. Aber dass ist nicht wahr, denn als sich einer der Berechtigten meldete, verweigerte das Land die Herausgabe des Grundstücks und zog den Betroffenen in einen Rechtsstreit über mehrere Instanzen – den das Land jetzt mit einer schallenden Ohrfeige verlor.

Man kann es drehen und wenden wie man will. Diese von der Landespolitik initiierte Behördenpraxis ist Willkür und kommt einer zweiten Enteignung im DDR-Stil gleich. Es ist wohl kein Zufall, dass dies ausgerechnet in Brandenburg geschah, jenem Bundesland, das noch zu Manfred Stolpes Zeiten liebevoll-ironisch-resignierend als „die kleine DDR“ bezeichnet wurde. Wer den Eigentümer eines Grundstückes finden will, der kann das auch. Er muss nur die Rechtsnachfolger des letzten im Grundbuch eingetragenen Verfügungsberechtigten suchen. Aber er kann es eben auch lassen, in der stillen Hoffnung, dass keiner nachfragt und sich die Sache irgendwann erledigt. Sich zu kümmern oder nichts zu tun, das ist genau der Punkt, an dem der Rechtsstaat zum Willkürsystem wird. Die faulen Ausreden machen alles nur noch schlimmer.

Gerd Appenzeller

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