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Entschädigung für Bahnkunden: Aus dem Verkehr gezogen

Wenn der ICE nicht kommt, weil im Winter die Oberleitung vereist, zahlt in Zukunft die Deutsche Bahn eine Entschädigung. Wenn der Lufthansa-Flieger nicht starten kann, weil eine Wildgans ins Triebwerk geraten ist, haben die Passagiere auch künftig Pech gehabt – einen Ausgleich bekommen sie nicht.

Wenn der ICE nicht kommt, weil im Winter die Oberleitung vereist, zahlt in Zukunft die Deutsche Bahn eine Entschädigung. Wenn der Lufthansa-Flieger nicht starten kann, weil eine Wildgans ins Triebwerk geraten ist, haben die Passagiere auch künftig Pech gehabt – einen Ausgleich bekommen sie nicht. Verrückte Welt? Nein, es geht um zwei Gerichtsentscheidungen aus diesen Tagen, die eine vom Europäischen Gerichtshof, die andere vom Bundesgerichtshof. Die Bahn muss für höhere Gewalt haften, auch wenn sie dafür nichts kann, die Fluggesellschaften müssen es nicht. Gut ist zwar, dass immerhin Bahnfahrer in Zukunft in jedem Fall für ihren Ärger einen Ausgleich bekommen. Schließlich ist es ihnen egal, aus welchem Grund sie wertvolle Zeit einbüßen. Gleichwohl stehen die beiden Urteile exemplarisch für die Ungleichbehandlung der beiden Verkehrsmittel durch Staat und Politik. Ein Flugzeug belastet den Planeten weitaus mehr als ein Intercity, trotzdem genießt es üppige Steuervorteile. Die Bahn gilt als das umweltfreundlichste Verkehrsmittel, trotzdem zahlt sie Millionen etwa für die Ökostrom-Umlage. Warum ausgerechnet Fluggesellschaften derart gehätschelt werden, ist unbegreiflich – mit der Bahn sind pro Jahr zehnmal mehr Menschen unterwegs als mit dem Flieger. brö

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