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Meinung: „Es gibt keinen Beweis, …

… dass Kündigungsschutz ein Standortnachteil ist.“ Die Republik stöhnt unter mehr als fünf Millionen Arbeitslosen, und Ingrid Schmidt wird wenig daran ändern können.

… dass Kündigungsschutz ein Standortnachteil ist.“

Die Republik stöhnt unter mehr als fünf Millionen Arbeitslosen, und Ingrid Schmidt wird wenig daran ändern können. Die neue Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt muss ein Gesetz verteidigen, das Menschen davor schützen soll, ungerechtfertigt ihre Jobs zu verlieren. Das kann mal Arbeitsplätze erhalten, mal welche vernichten, aber kaum welche schaffen. Aus dieser Erkenntnis heraus hält es die 49-Jährige auch für falsch, den Kündigungsschutz in eine beschäftigungspolitische Debatte hineinzuziehen. Das Gesetz, meint sie, hindert keinen Unternehmer zu rationalisieren und Arbeitnehmer loszuwerden, ermögliche es diesen aber, „mit geradem Rücken durch den Betrieb zu gehen“ – ohne Angst, gehen zu müssen, nur weil dem Chef die eigene Nase nicht passt.

Eine typische Haltung für die deutschen Arbeitsrichter, für Richter insgesamt. Sie warnen davor, Steuerungsmöglichkeiten durch Gesetzgebung zu überschätzen, gleichgültig ob es um Wirtschaft, Kriminalität oder Zuwanderung geht. Typisch daran ist auch der bescheiden-fachliche Grundton, den üben sollte, wer in der Justiz nach oben will. Ingrid Schmidt ist die erste Frau an der Spitze dieses Gerichts, eine der wenigen Frauen in diesen Sphären überhaupt, denn je höher die Instanzen reichen, desto männlicher werden sie. Selbst hat sie übrigens begriffen, wie man einen guten Job bekommt: durch Leistung – und Kontakte. Thomas Dieterich, ein Vorgänger im BAG-Präsidentenamt, hatte sie geholt. Er kannte sie als fleißige Mitarbeiterin noch aus dem Bundesverfassungsgericht.

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