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Meinung: „Es hat sich gelohnt, …

… dieses Verfahren zu führen.“ Fröhlich sah Klaus Esser bei diesem Satz nicht aus.

… dieses Verfahren zu führen.“

Fröhlich sah Klaus Esser bei diesem Satz nicht aus. Das Gericht hatte ihm zwar ein Schmerzensgeld von 10 000 Euro zugebilligt, aber von seinem selbst erklärten Ziel war der ehemalige Mannesmann-Chef weiter entfernt als je zuvor: Der frühere Manager war diesen Vormittag wieder einmal persönlich vor Gericht erschienen und hatte gehofft, der Staatsanwaltschaft einen schweren Schlag versetzen zu können. „Meine Persönlichkeitsrechte hat immer wieder verletzt, dass die Bestechlichkeit als Vorwurf weiter mitlief, obwohl das Gegenteil längst feststand.“ Die Richter des 15. Zivilsenates des Düsseldorfer Oberlandesgerichtes erfüllten Esser diesen Wunsch auf Genugtuung allerdings nicht – und das Schmerzensgeld wird nicht einmal reichen, seine Anwaltskosten zu decken.

Klaus Esser war vor Gericht gezogen, weil er sich nie mit den Ermittlungen gegen ihn abgefunden hat. Die Staatsanwälte hatten die Übernahmeschlacht zwischen Mannesmann und Vodafone juristisch unter die Lupe genommen und waren zu dem Schluss gekommen, dass Esser seine Pflichten als Vorstandschef des Konzerns verletzt und den Aktionären gegenüber untreu gehandelt habe; das entsprechende Verfahren war im vergangenen Jahr für ihn günstig ausgegangen. Die Richter hatten zwar zum Teil Pflichtverletzungen moniert, aber den Tatbestand der Untreue verneint und Esser freigesprochen.

Im jetzt beendeten Zivilverfahren hat Esser nun versucht, die gesamten Ermittlungen gegen ihn für unrechtmäßig zu erklären. Das Oberlandesgericht sieht dies anders und hat ausdrücklich festgehalten, dass rings um die Übernahmeschlacht und die Abfindungen in zweistelliger Millionenhöhe – allein für Esser wurden rund 30 Millionen Euro gezahlt – zahlreiche Widersprüche aufgetaucht sind, die die Staatsanwälte geradezu untersuchen mussten. Allein zwei Hinweise der Ankläger gegenüber die Presse, in denen sie missverständlich von Käuflichkeit gesprochen haben, waren unzulässig; dafür erhält Esser 10 000 Euro.

Unabhängig davon wird sich seine Freude über den heutigen Tag wohl schon bald relativieren. Nachdem auch der Generalbundesanwalt den Widerspruch der Düsseldorfer Ermittler gegen den Freispruch des Landgerichtes in vollem Umfang mitträgt, muss Esser genauso wie der Chef der Deutschen Bank, Josef Ackermann, damit rechnen, dass der Bundesgerichtshof das erste Urteil demnächst aufhebt und zur Neuverhandlung an eine andere Düsseldorfer Kammer zurückverweist.

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