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EU-Asylrecht: Fehler im System

Das Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs offenbart gleich zwei Schwachpunkte im EU-Asylsystem.

Es ist einem afghanischen Flüchtling zu verdanken, dass die Fehler der Europäer beim Umgang mit Asylbewerbern jetzt einer breiten Öffentlichkeit vor Augen geführt werden. Der Mann hatte einen langen Weg hinter sich, bis er nach Belgien gelangte, wo ihn die Behörden wieder nach Griechenland zurückschickten. Die Belgier hätten ihn nicht nach Griechenland ausweisen dürfen, urteilte der Europäische Menschenrechtsgerichtshof und offenbarte damit gleich zwei Schwachpunkte im EU-Asylsystem: Zum einen ist den griechischen Behörden der Vorwurf zu machen, dass sie es immer noch nicht schaffen, ein faires Verfahren für Asylbewerber zu gewähren. Zum anderen aber, und das ist der eigentliche Skandal, werden die Staaten im Süden der EU, die wie Griechenland mit dem Ansturm der Flüchtlinge fertig werden müssen, von den restlichen EU-Mitgliedsländern immer noch alleingelassen. Daran ändert auch die Bereitschaft des deutschen Innenministers nichts, ein Jahr lang auf die Rückführung von Asylbewerbern nach Griechenland zu verzichten. Mit dieser Regelung hat sich Thomas de Maizière Zeit erkauft – mehr nicht. Denn langfristig scheint es unausweichlich, dass sich die Staaten im Norden der EU stärker an der Aufnahme von Flüchtlingen beteiligen. Das gilt auch für Deutschland.

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