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Die Fingerschau steht nicht mehr allein im Dienst der Kriminalistik, sondern wird auch zum Erkennungszeichen für unbescholtene EU-Bürger.

© dpa

EU und Datenschutz: Zeig' her Deine Finger!

Der Europäische Gerichtshof sagt Ja zum biometrischen Reisepass. Das Urteil ist naiv. Der Gedanke des Datenschutzes fehlt in der Begründung fast ganz.

Im Kampf gegen illegale Einreise ist manches Unglück möglich; Kritiker fürchten, dazu gehöre auch der biometrische Reisepass mit gespeicherten Fingerabdrücken. Nun hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) das Problem mit bemerkenswerter Unbekümmertheit zu den Akten gelegt. Mit seinem Urteil vom Donnerstag ließ er das umstrittene Vorhaben ohne Bedenken passieren. Fast muss man nach Lektüre des knappen Urteils meinen, wir sollten glücklich sein über unsere derart veredelten Ausweise.

Sollten wir? Darüber, wie Personaldokumente mit biometrischen Daten sicherer zu machen sind, wird seit langem diskutiert und geforscht. Dynamik gewann das Vorhaben wie so vieles erst mit dem 11. September 2001. Safety first heißt es seitdem, und wer einen neuen Pass beantragt, hält auch die Finger über den Scanner, als gelte es, einen Produktbarcode an der Supermarktkasse auszulesen. Wohl ist den wenigsten dabei. Fast ein Jahrhundert lang stand die Daktyloskopie – zu deutsch: Fingerschau – im Dienst der Kriminalistik. Jetzt ist sie das Erkennungszeichen für unbescholtene EU-Bürger.

Für die Europa-Richter kein Grund, die Stirn in Falten zu legen. Einen „intimen Vorgang“ können sie dabei nicht erkennen, weil Finger stets nackt an den Händen getragen werden. Darauf, dass die Methode „nicht völlig zuverlässig“ sei, komme es nicht an. Denn Schlimmeres, als dass „die Aufmerksamkeit der zuständigen Behörden auf den Betreffenden gelenkt und in der Folge in Bezug auf ihn eine eingehende Überprüfung vorgenommen wird“, sei nicht zu erwarten. Ähnliche Sicherheit wie der Fingerabdruck garantiere nur die Iris-Erkennung, und die sei nicht ausgereift. Es klingt, als hätte die EU-Politik keine Wahl gehabt: Sie musste den Pass so beschließen.

Datenschutz heißt, möglichen Gefahren und Missbrauch vorzubeugen. Dieser Gedanke fehlt im Urteil fast ganz. Nur einmal grübeln die Richter, was passiert, wenn die Daten in einer Zentraldatei landen würden. Aber ach, das sieht die Verordnung gar nicht vor. Also kein Risiko.

Wer die Welt mit einem solchen kindlichen Urvertrauen sieht, braucht keinen Datenschutz. Doch Europa ist keine Insel, und Reisepässe sind dazu da, mitsamt ihren (sensiblen) Daten in ferne Länder getragen zu werden. So weit ist die EU noch nicht, dass Staaten auf der ganzen Welt sich an ihre Verordnungen halten. Die EuGH-Richter interessiert all dies nicht. Ihnen reicht, dass die Außengrenzen sicherer werden – was kein tolles Argument ist, weil die wenigsten Illegalen versierte Dokumentenfälscher sind.

Es hätte ein milderes Mittel gegeben: Die Bürger hätten zunächst individuell selbst darüber entscheiden können, den Fingerabdruck aufzunehmen, auch in ihrem eigenen Interesse. Vermutlich hätten viele, vielleicht die meisten mitgemacht. Aber die EU traut’s ihnen nicht zu.

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