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Meinung: Freispruch zweiter Klasse

WENDE IM MANNESMANN-PROZESS

Im MannesmannProzess zeichnet sich eine spektakuläre Wende ab. Die Vorsitzende Richterin deutete nach Beratungen mit Anklage und Verteidigung an, dass sie bislang keine strafrechtlichen Verfehlungen des früheren Mannesmann-Chefs Klaus Esser und auch nicht des Vorstandssprechers der Deutschen Bank, Josef Ackermann, feststellen konnte. Das sieht nach einem Freispruch aus – zumindest zweiter Klasse. Josef Ackermann, so scheint es, hat sich mit seinem Victory-Zeichen zum Prozessauftakt nicht nur unbeliebt gemacht. Er hat offenbar auch schon das Ende des Verfahrens vorweggenommen. Der Banker und die übrigen Angeklagten, zu denen auch der frühere IG-Metall-Chef Klaus Zwickel gehört, waren ohnehin von Anbeginn davon überzeugt, dass sie in Düsseldorf zu einem politischen Prozess vorgeladen worden sind. Zumindest in der Frage, ob ihnen der Untreuevorwurf wegen der millionenschweren Abfindungen tatsächlich nachgewiesen werden kann, hatten sie viele Experten auf ihrer Seite. Noch ist das Verfahren nicht zu Ende. Und noch ist offen, was die weiteren Vernehmungen ergeben werden. Das Urteil sollte aber so akzeptiert werden wie es kommt. Als Urteil eines unabhängigen Gerichts. fo

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