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Vor Gericht hat Yunus M. verloren. Einen Gebetsraum wird er in der Schule nicht bekommen.

© dapd

Frieden vor Freiheit: Schule ist kein religionsfreier Raum

Yunus M. bekommt zwar keinen Gebetsraum in der Schule – aber trotzdem recht. Ein Schüler sei zum Gebet in der Schule berechtigt, dem stehe auch nicht die negative Religionsfreiheit seiner Mitschüler und Lehrer entgegen.

Von Fatina Keilani

Sieger sehen anders aus. Zwar hat das Land Berlin den Rechtsstreit gegen Yunus M. gewonnen – der mittlerweile 18-Jährige hat kein Recht auf sein rituelles Gebet in der Schule, wenn dies den Schulfrieden stört, entschied das Bundesverwaltungsgericht.

Doch das Thema ist damit nicht vom Tisch. Zum einen haben die Richter klargestellt, dass Schule kein religionsfreier Raum ist. Die Schulverwaltung könne das Gebet in der Schule nicht generell unterbinden; im Gegenteil sei ein Schüler zum Gebet in der Schule berechtigt, wenn dies einer Glaubensregel seiner Religion entspreche. Dem stehe auch nicht die negative Religionsfreiheit seiner Mitschüler und Lehrer entgegen.

Zum anderen betonten die Richter, dass sie nur den konkreten Einzelfall entschieden haben. Und der soll nach den Feststellungen der Vorinstanz so ausgesehen haben, dass zwischen den Schülern am Weddinger Diesterweg-Gymnasium ein aufgeheiztes, fast schon aggressives Klima herrscht, sobald Religionsfragen berührt sind. Da würden Schüler gemobbt, die sich nicht an die von anderen Schülern für zwingend gehaltenen religiösen Regeln hielten; da würde auch schon mal eine Schülerin als „minderwertige Muslimin“ beschimpft, weil sie sich während der Fastenzeit einen Müsliriegel kauft.

Ob diese Schilderung der sozialen Realität stimmt, konnte das Gericht nicht überprüfen, weil die Revisionsinstanz keine Tatsacheninstanz ist. Dass die Richter darauf aber eigens hinwiesen, lässt Raum für Interpretation: Wenn Yunus M. oder sein Anwalt sich stärker bemüht hätten, die Behauptung vom gefährdeten Schulfrieden zu erschüttern, wäre der Rechtsstreit wahrscheinlich anders ausgegangen. Im Ergebnis bedeutet das: Die große, grundsätzliche Entscheidung in dieser Frage steht noch aus. Yunus M. kann mit einer Verfassungsbeschwerde immer noch Rechtsgeschichte schreiben. Tut er es nicht, so wird irgendwann ein anderer mit einer ähnlichen Mission kommen.

Das Neutralitätsgebot trifft ja nur den Staat – deswegen darf er keine Kruzifixe in Klassenzimmern staatlicher Schulen aufhängen, deswegen darf er Lehrerinnen das Tragen eines Kopftuchs untersagen. Für die Schüler gilt das nicht. Sie dürfen Kruzifix oder Kopftuch tragen. Das Recht, nicht zu glauben, ist in erster Linie Abwehrrecht gegen staatliche Eingriffe. Es kann unter Schülern lediglich die Grenze markieren: Deine Religionsfreiheit geht bis hier, wo meine eigene berührt wird.

Und es ist doch auch eine wichtige Frage, an der wir wachsen können. In einem Land, das zunehmend Einwanderer beherbergt, wird religiöse Vielfalt immer mehr zur Normalität werden. Es tritt eben nicht jeder so inoffensiv auf wie die Christen. Die Muslime drängen mit Macht in unsere Gesellschaft; fast nötigen sie uns zur Standortbestimmung hinsichtlich unseres eigenen Glaubens. Es ist eine Aufgabe dieser Gesellschaft, damit umzugehen. Die Schule ist der Ort, an dem damit angefangen werden sollte. Solche Konflikte geben ein hervorragendes Thema für den Unterricht ab.

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