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Meinung: Fünf Juristen und sechs Meinungen

Zwischenruf über die Autorität des Bundesverfassungsgerichts vom 16. September Das Gericht als einzig noch verbliebene höchste moralische Instanz Deutschlands marginalisiere sich.

Zwischenruf über die Autorität des Bundesverfassungsgerichts vom 16. September

Das Gericht als einzig noch verbliebene höchste moralische Instanz Deutschlands marginalisiere sich. Hier offenbart sich neben der Sehnsucht nach dem „guten König“, die offenbar nicht nur das Volk, sondern auch größere Teile der Presse hat, eine gewisse Unkenntnis der Aufgaben des Bundesverfassungsgerichtes. Das BVerfG hat u.a. die Aufgabe, die Vereinbarkeit von Gesetzen und Maßnahmen der Exekutive auf ihre Verfassungsgemäßheit zu prüfen. Dies ist immens wichtig und wird vom Gericht hervorragend geleistet. Mehr kann und darf das Gericht aber auch nicht leisten! Das Gericht ist nicht dazu da, zu prüfen, ob Gesetze volkswirtschaftlich, sozial oder sonstwie „gut“ sind. Dies vom Gericht zu erwarten, offenbart ein Demokratiedefizit. Für die Verabschiedung von Gesetzen ist der Bundestag, fürs Regieren die Bundesregierung zuständig. Das BVerfG ist nicht dafür zuständig, die Finanzkrise zu lösen. Diese Aufgabe verbleibt bei den gewählten Volksvertretern.

Das „hinter dessen Vereinbarkeit (des ESM) mit der deutschen Verfassung nach wie vor Fragezeichen stehen“, kann doch nun selbst nach einem Urteil des BverfG niemanden verwundern, der sich ein bisschen mit Recht auskennt. Recht bedarf der Auslegung durch Gerichte und Kommentare. Fragen sie zu einem etwas komplexeren juristischen Sachverhalt fünf Juristen und sie bekommen sechs Meinungen mit ganz vielen „vielleichts“.

Eckart Niepelt, Potsdam

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