Gastkommentar : Niederlage für China im Rohstoffstreit

08.02.2012 15:58 UhrVon Stormy-Annika Mildner
Generaldirektor Pascal Lamy (li.) auf dem World Economic Forum in Davos. Foto: reuters
Generaldirektor Pascal Lamy (li.) auf dem World Economic Forum in Davos. - Foto: reuters

Chinas Ausfuhrbeschränkungen auf zahlreiche Rohstoffe widersprechen, laut der Welthandelsorganisation, WTO-Regeln. Damit konnten EU und die USA einen wichtigen Erfolg verbuchen. Wie viel Wirkung der Schiedsspruch entfaltet ist offen.

Die Europäer und Amerikaner jubelten, als das WTO-Berufungsgremium Ende Januar den Schiedsspruch vom vergangenen Sommer in weiten Teilen bestätigte: Chinas Beschränkungen von Rohstoffexporten sind weder mit WTO-Recht noch dem WTO-Beitrittsabkommen des Landes vereinbar. Gestritten wurde um Exportzölle und -quoten auf insgesamt neun Materialien, die vor allem für die Chemie- und Stahlindustrie, aber auch für nachgelagerte Industrien wie Elektronikhersteller wichtig sind: Bauxit, Flussspat, Koks, Mangan, Magnesium, gelber Phosphor, Siliziummetall, Siliziumcarbid und Zink.

In vielen von ihnen verfügt China über einen ansehnlichen Anteil an der Weltproduktion: Rund 67 Prozent der globalen Produktion von Siliziummetall entfallen auf das Land. Silizium wird beispielsweise in der Photovoltaik eingesetzt. 56 Prozent des weltweit produzierten Flussspats und 57 Prozent der globalen Magnesiumproduktion kommen aus China. Die Zölle auf den Export dieser Materialen sind beachtlich: auf gelben Phosphor beispielsweise müssen 70 Prozent Zoll entrichtet werden; 40 Prozent wird auf den Export von Koks und 25 bis 35 Prozent auf die Ausfuhr von Zink aufgeschlagen.

Die Importabhängigkeit der EU und USA bei den betroffenen Materialien ist hoch: Die EU beispielsweise deckt mehr als 80 Prozent ihres Mangan- und Bauxitkonsums aus dem Ausland. Für die Stahl-, Aluminium- und Chemieindustrien der EU und USA bedeuten die Exportzölle nicht nur höhere Kosten, sondern auch einen Wettbewerbsnachteil gegenüber chinesischen Unternehmen, die von ihnen nicht belastet werden. Im Sommer 2009 erhoben die EU, die USA und Mexiko daher Klage gegen China – mit Erfolg: das Land muss seine Ausfuhrbeschränkungen abbauen. Beugt sich Peking dem Schiedsspruch der WTO nicht, können die Kläger bei der Organisation eine Erlaubnis für Sanktionen beantragen. Die Hoffnung von EU und USA, der Schiedsspruch könne eine starke Signalwirkung auch für andere Handelssünder entfalten, könnte indes enttäuscht werden. Denn die wenigsten WTO-Mitglieder haben sich so scharfen Regeln unterworfen wie Peking.

Das WTO-Regelwerk zu Ausfuhrbeschränkungen ist schwach. Exportzölle sind nicht nur grundsätzlich erlaubt. Während Importzölle gebunden werden müssen, gilt dies für Ausfuhrzölle nicht. Staaten dürfen also bestehende Exportzölle anheben – ganz ohne in Konflikt mit der WTO zu geraten. Mengenmäßige Beschränkungen von Rohstoffexporten durch Quoten oder Verbote sind hingegen untersagt. Ausnahmeregeln lassen allerdings auch hier viel Spielraum: Zulässig sind Exportbeschränkungen im Falle interner Versorgungskrisen, wenn sie dem Schutz natürlicher, erschöpfbarer Ressourcen bzw. der Umwelt und Gesundheit von Mensch und Tier dienen oder auch, wenn sie zur Wahrung der nationalen Sicherheit notwendig sind.

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