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Nordrhein-Westfalen führt im neuen Schuljahr den Islamunterricht ein. Abseits der Integrationsdebatte gibt es Vorbehalte dagegen.

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Gastkommentar: Vom Hinterhof in die Schule, am Grundgesetz vorbei

Nach den Sommerferien soll in NRW muslimischer Religionsunterricht starten. Doch das rot-grüne Modell ist verfassungswidrig, meint der hessische FDP-Integrationsminister.

Vor etwa einem Jahr erklärte der Verfassungsgerichtshof in Nordrhein-Westfalen den Nachtragshaushalt der rot-grünen Landesregierung für verfassungswidrig. Schon damals wurde argumentiert, für den guten Zweck könne man die Verfassung (über)dehnen. Die Argumentationslinie "Gutes gegen Verfassungsbruch" hören wir bei der Debatte um die Einführung des islamischen Religionsunterrichtes in NRW erneut. Heiligt der Zweck die Mittel? Ich meine, nein!

Es ist wichtig, dass wir islamischen Religionsgemeinschaften gleichberechtigt den Zugang in die Schulen gewährleisten. Es ist in unserem Sinne, Religionsunterricht von den Hinterhöfen in die Schulen zu holen und in deutscher Sprache durchzuführen. Es ist aber ebenso wichtig, wie wir es machen. Hier schafft NRW einen gefährlichen Präzedenzfall.

Wir erleben eine höhere Aufmerksamkeit der Gesellschaft im Umgang mit Menschen mit Migrationshintergrund, aber auch – und das ist ein Erfolg der Integrationspolitik – eine selbstbewusster auftretende Community. Die Diskussion um die Einführung des islamischen Religionsunterrichtes unterscheidet sich jedoch in ihrer Dimension von den üblichen integrationspolitischen Debatten. Plötzlich steht das verfassungsrechtliche Selbstbewusstsein der Aufnahmegesellschaft auf der Tagesordnung. Öffnet das Argument des guten Zwecks die verfassungsrechtliche Schranke? Mir scheint, dass Sozialdemokraten und Grüne in der Absicht, Gutes zu tun, etwas die Orientierung verloren haben.

Religionsunterricht, das sagt das Grundgesetz, wird in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt. Hinter diesem Grundsatz verbirgt sich die Trennung von Kirche und Staat. Religionsunterricht meint hier, dass Vertreter der Religionsgemeinschaften im Rahmen des Unterrichts werbend die jeweilige Religion darstellen können. Das unterscheidet ihn vom Religionskundeunterricht, bei dem lediglich die Inhalte der Religionen dargestellt werden. Religionsgemeinschaft im Sinne des Grundgesetzes zu sein, heißt der Verfasstheit und der Zahl der Mitglieder nach die Gewähr zu tragen, auf Dauer Ansprechpartner des Staates zu sein. Für die Offenheit unseres Landes ist diese Arbeitsteilung essenziell. Erst sie ermöglicht ein friedliches Nebeneinander vieler Kulturen und Religionen. Indem der Staat eine Mittlerrolle einnimmt, garantiert er die Religionsfreiheit in der Gesellschaft und an den Schulen.

Worin liegt der Verstoß im NRW-Modell? Es ersetzt die Religionsgemeinschaft durch ein staatlich gebildetes Gremium aus Vertretern von islamischen Verbänden und Mitarbeitern des Staates, den Beirat. Der Staat beruft die Personen, die dann den Ersatz für etwas darstellen müssen, das nach dem Grundgesetz vom Staat unabhängig zu sein hat. Der Staat simuliert eine Religionsgemeinschaft und entlässt die muslimischen Verbände aus ihrer Verantwortung, Religionsgemeinschaft im Sinne des Grundgesetzes zu werden. Die Arbeitsteilung wird aufgehoben.

Dies gilt auch für die Neutralitätspflicht des Staates. Denn der Staat arbeitet im Beirat mit ausgewählten Religionsvertretern zusammen und muss schon deshalb Zugeständnisse machen. So bezieht er Stellung und läuft Gefahr, sich für eine bestimmte Deutung des heterogenen Islam zu entscheiden. Der Staat wird zum Lenker, der Islam zur gelenkten Religion.

Dabei bedarf es zur Einführung des islamischen Religionsunterrichts weder gut gemeinter Sonderkonditionen noch einer Übergangslösung. Zehn verschiedene Religionsgemeinschaften bieten in Hessen bekenntnisorientierten Religionsunterricht an, seit zwei Jahren auch die Aleviten, die weitläufig zu den islamischen Religionsgemeinschaften gezählt werden. Zwei weitere muslimische Gruppen wollen als Religionsgemeinschaft anerkannt werden. Das Grundgesetz funktioniert. Es gibt keinen Grund, außer dem des gutmeinenden Aktionismus, es in dieser Frage zu umgehen.

Der Autor ist Minister für Justiz und Integration sowie FDP-Landeschef in Hessen.

Jörg-Uwe Hahn

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