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Matthias Platzeck, der als Aufsichtsratsvorsitzender den Auftrag hat, im Interesse des Unternehmens zu handeln, verstößt mit der jüngsten Kehrtwende eindeutig gegen diese Pflicht.

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Gastkommentar zu Brandenburgs Regierungschef: „Platzeck sollte zurücktreten“

Brandenburgs Regierungschef schadet dem Flughafen BER, meint Markus Voigt, der Präsident des Vereins Berliner Kaufleute und Industrieller. Sein Versagen sei ein Symptom.

Das Land Berlin sucht Geschäftsführer. Nicht nur für den Flughafen, sondern auch für seinen Klinikkonzern Vivantes und seit Neuestem für den Liegenschaftsfonds. Im ersteren Fall wissen wir es, in den beiden letzteren steht zu befürchten, dass die Stellenbesetzung nicht leicht werden wird. Liegt das am Gehalt? Wohl kaum. Die Vorstände der landeseigenen Gesellschaften werden überwiegend ordentlich, meist sogar gut bezahlt. Warum tut sich das Land dann mit der Suche nach geeigneten Kandidaten so schwer? Die Antwort liegt auf der Hand: weil die Risiken und Chancen des Jobs in keinem angemessenen Verhältnis zueinander stehen. Denn der Manager darf nicht managen, sondern wird permanent mit wechselnden, häufig widersprüchlichen politischen Vorgaben an der Erfüllung seiner Aufgaben gehindert. Die Politik kann als Eigentümer oder Gesellschafter nicht der Versuchung widerstehen, Interessenkonflikte zulasten ihrer Vorstände und Geschäftsführer auszutragen.

Es lässt sich leicht mit dem Finger auf den Manager zeigen, sobald eine unternehmerische Entscheidung nicht ins Bild aktueller Meinungsumfragen passt. Hat der Liegenschaftsfonds versagt? Nein! Seit nunmehr 18 Monaten tragen unterschiedliche Senatsverwaltungen einen Konflikt über die richtige Liegenschaftspolitik auf dem Rücken des Fonds aus – mit der Konsequenz, dass deren Geschäftsführer entnervt seinen Hut nahm.

Wenn die Rolle des Sündenbocks programmiert ist, fällt es naturgemäß schwer, fähiges Personal für öffentliche Gesellschaften zu finden. Die Folge sind drittklassige Kandidaten. Wer kompetente Manager für die Führung von Unternehmen gewinnen will, muss sich über die Unternehmensstrategie im Vorhinein einig werden und die Manager mit dem Mandat ausstatten, diese Strategie auch auszuführen. Dies setzt voraus, dass die Aufsichtsräte ausschließlich nach Kompetenz, nicht nach Partei- oder Gruppenzugehörigkeit besetzt werden. Mit dem politischen Wind drehen sich auch die Meinungsfähnchen in den Kontrollgremien. Was gestern noch gut war, ist heute unerträglich.

Auf besonders frivole Weise illustriert das Verhalten des frisch gekürten Aufsichtsratsvorsitzenden der Flughafengesellschaft diesen Zusammenhang: Dessen plötzliches Eintreten für ein strikteres Nachtflugverbot am künftigen Berliner Großflughafen empfinde ich als skandalös. Wie kann es sein, dass ein über 15 Jahre lang konsensual verfolgtes Betriebskonzept quasi über Nacht und im Alleingang über Bord geworfen wird? Hat er auch nur eine Sekunde lang mitbedacht, was eine solche Einschränkung der Betriebszeiten für die wichtigste regionale Airline bedeuten würde? Welcher Geschäftsführer mit Selbstachtung ist bereit, seine Dienste einer Gesellschaft zur Verfügung zu stellen, in der der Aufsichtsratsvorsitzende per Presseerklärung lebensnotwendige Bestandteile des Geschäftsmodells torpediert? Matthias Platzeck, der als Aufsichtsratsvorsitzender nach Gesetz strafbewehrt den Auftrag hat, im Interesse des Unternehmens zu handeln, verstößt mit der jüngsten Kehrtwende eindeutig gegen diese Pflicht. Er sollte zurücktreten.

Der Autor ist Präsident des Vereins Berliner Kaufleute und Industrieller (VBKI).

Markus Voigt

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