zum Hauptinhalt

Gebetsraum-Urteil: Dem Himmel so fern

Dürfen Schüler in Berlins Schulen beten? Ein neues Urteil schafft neue Probleme.

Berlin ist mal wieder da, wo wir unsere Stadt am liebsten sehen, ganz weit vorne. Noch kein Bundesland ist auf die Idee gekommen, die Frage, ob muslimische Kinder an Schulen beten dürfen, vor Gericht auszutragen. Die Hauptstadt hat es geschafft. Sie hat einen Schulflurdisput aus Wedding in den Rang eines Verfassungskonflikts erhoben und sich vor dem Oberverwaltungsgericht ein Grundsatzurteil erstritten. Dankbar werden sich jetzt Berlins Schulleiter eine Kopie ziehen, immer griffbereit auf dem Schreibtisch, falls ein Yunus, ein Bülent oder eine Fatma ihrem Mittagsritual nachkommen wollen.

Man denkt, mit einem Urteil ist das Problem aus der Welt. Das ist es meist nicht. Und wenn es ganz schlecht kommt, schaffen Urteile neue Probleme. Wer grundsätzlich fragt, riskiert etwas: Er bekommt eine grundsätzliche Antwort.

Das Problem sind hier nicht betende Schüler, sondern migrantisch geprägte Schulen in migrantisch geprägten Vierteln. Lehrer dort machen einen anderen Job, als Zehlendorfer Gymnasiastenkinder angemessen auf ihre beruflichen Karrieren vorzubereiten. Sie geben das Nötigste; sie erziehen, sie korrigieren, sie integrieren. Wir schulden ihnen Dank und Hilfe.

So dachte auch Senator Jürgen Zöllner, als er der Weddinger Schulleiterin seine Unterstützung zusicherte. Das ist ja nicht falsch, nur nutzt die schönste Solidarität nichts, wenn man gemeinsam in die Sackgasse läuft. So liegt der Fall hier, der nun, dank seiner breiten Diskussion, zum Nachahmen anregt und neue Konflikte produziert. Hätte man ihn in der Schule gelassen und in der Schule gelöst, wie es andere Bundesländer erfolgreich tun – es hätte ein friedliches Ende gegeben.

Stattdessen stehen wir am Anfang. Und merken, dass, wie schon beim Kopftuch, wieder einmal das Dreieck zwischen staatlicher Neutralität, individueller Glaubensfreiheit und öffentlichem Erziehungsauftrag neu vermessen werden muss. Die Richter in Berlin haben die nötigen Schritte am Donnerstag in dem Wissen unternommen, dass ihre Ergebnisse vorläufig bleiben. Ein anderer Kläger – oder derselbe – wird klagen, ein anderes Gericht könnte anders entscheiden.

Wie sollte es? In Schulen habe Religion nichts zu suchen, heißt es oft. Ein allzu simples Dogma. Religion ist eine zutiefst menschliche Angelegenheit. Wer sie aus der Schule drängt, drängt die Menschen heraus. Und genau das will niemand. Das Grundgesetz lässt ebenso Raum für Kreuze in Klassenzimmern wie für muslimische Pausengebete – vorausgesetzt, und das ist die Bedingung, dass alles friedlich bleibt. Dahinter steckt kein Toleranzgefasel, sondern ein intelligentes, lebenszugewandtes Konzept, das sich bewährt.

Die Richter sagen jetzt: Aber die Gefahren! Das Konfliktpotenzial! Und erklären die Probleme, die es an den Schulen ohnehin mannigfaltig gibt, zu jenen, die durch die Möglichkeit zum Beten angeblich erst geschaffen würden. Ein Zirkelschluss, der einer freien Religionsausübung nicht nur den Raum zum Beten nimmt, sondern die Luft zum Atmen.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false