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Gastkommentar: Geeintes Land, geteilte Erinnerung

15. Januar, 17. Juni, 20. Juli, Antifaschismus, Antitotalitarismus: Die Deutschen haben noch kein gemeinsames Gedächtnis. Das vereinte Deutschland braucht Geduld.

Erinnerung hat Konjunktur. Seit einigen Jahren sind wir, börsentechnisch gesprochen, mit einem Allzeithoch der Erinnerungskultur konfrontiert. Noch nie gab es so viele und so gut besuchte Gedenkstätten und Veranstaltungen, so viele Spielfilme, Hörfunk- und Fernsehsendungen, Ausstellungen, Feierstunden, wissenschaftliche Tagungen und Publikationen zur jüngeren deutschen Geschichte. Dabei beziehen sich diese Aktivitäten auf Ereignisse, die in der Weimarer Republik, dem Dritten Reich, der alten Bundesrepublik oder in der DDR stattgefunden haben, allesamt Staaten, die nicht mehr existieren.

Gerade in erinnerungspolitischer Hinsicht hatte die deutsche Vereinigung auch den Charakter der Bildung einer neuen Nation. Dazu gehört die Verständigung über deren Herkunft. Das ist nicht immer einfach. Oft ist der Feind von gestern der Nachbar von heute, muss man sich mit ehemaligen Gegnern gemeinsam um etwas Neues bemühen. Und wenn die Nachbarn beinahe ein halbes Jahrhundert voneinander getrennt waren, braucht die Annäherung Zeit und Geduld.

Am 25. Juni 1953 schrieb Marion Gräfin Dönhoff in der Wochenzeitung „Die Zeit“: „Der 17. Juni wird einst und vielleicht nicht nur in die deutsche Geschichte eingehen als ein großer, ein symbolischer Tag. Er sollte bei uns schon jetzt zum Nationalfeiertag des vereinten Deutschland proklamiert werden.“ Das war damals eine erstaunliche Stellungnahme. Dönhoff war sich sicher, dass der Volksaufstand in der DDR, an dem sich in 700 verschiedenen Orten mehr als eine Million Menschen beteiligt hatte, eine enorme historische Bedeutung haben würde. Und sie sprach zu einem Zeitpunkt, als die Wunden, die die Teilung des Landes gerissen hatte, noch ganz frisch waren, schon von der Wiedervereinigung.

Tatsächlich wurde kurz darauf, am 4. August 1953, in der Bundesrepublik der 17. Juni zum gesetzlichen Feiertag erklärt. In der DDR hingegen sah sich das unter Aufsicht der Sowjetunion installierte Regime der SED grundlegend infrage gestellt und verteidigte sein angegriffenes Machtmonopol brachial. 13.000 Menschen wurden verhaftet und etwa 2.000 auch verurteilt. 18 Menschen wurden standrechtlich erschossen, zwei verurteilt und hingerichtet und zwischen 50 und 125, genauere Zahlen kennen wir nicht, kamen bei der Niederschlagung des Aufstandes ums Leben. Der deklamatorische Anspruch der Regierung in Ost-Berlin, gesamtdeutsche Politik zu machen und für die deutsche Einheit zu kämpfen, war nun kaum noch aufrechtzuerhalten. Stattdessen konstruierte man eine Bedrohung von außen und behauptete einen faschistischen Putschversuch, der von Agenten, Provokateuren und Drahtziehern aus dem Westen inszeniert worden sein sollte. Ein Konstrukt, für das bis heute jeder seriöse Beweis fehlt.

Das SED-Regime, das doch in der DDR das „bessere Deutschland“ sehen wollte, sah sich unversehens in der Defensive. Was folgte, war – in den Worten des Historikers Edgar Wolfrum – eine „innere Staatsgründung unter repressiven Vorzeichen“. Nachdem die Systemkrise überstanden war, sollte jede Erinnerung daran unterdrückt werden. Wer der Opfer des Volksaufstandes von 1953 gedachte, machte sich nach den Gesetzen der DDR strafbar.

In der Bundesrepublik war die Situation umgekehrt. Der 17. Juni war ein herausragendes Datum, das in den Hochzeiten des Kalten Krieges für die Systemkonkurrenz gut zu nutzen war. Das Kuratorium „Unteilbares Deutschland“ organisierte eine Fülle von Veranstaltungen und verschaffte dem 17. Juni ganzjährige Publizität. Politiker verkauften Anstecknadeln, auf den Straßen wurden „Wiedervereinigungspfennige“ gesammelt. Die Bürger waren aufgerufen, Kerzen in die Fenster zu stellen als Gruß an die Brüder und Schwestern in der „Zone“. Doch mit den Jahren reduzierte sich der Gedenktag immer mehr zum Staatsakt und wurde durch andere Ereignisse wie den Mauerbau überlagert.

Am 17. Juni 1990 gedachten die erste frei gewählte Volkskammer und der Bundestag – zum ersten und letzten Mal – gemeinsam des Tages der deutschen Einheit und der Opfer des Volksaufstandes von 1953. Mit Rücksicht auf den noch immer geltenden Vier-Mächte-Status und um die Sowjetunion nicht zu provozieren, wurde die Feierstunde als „Kulturveranstaltung“ deklariert und aus dem Reichstag in das Schauspielhaus am Gendarmenmarkt verlegt. Das hätte vielleicht der Ausgangspunkt für eine gemeinsame Neubewertung des lange Zeit so umkämpften Datums sein können, zumal der Festredner, Konsistorialpräsident Manfred Stolpe, sagte: „Am 9. Oktober 1989 wurde vollendet, was am 17. Juni 1953 misslang.“ Doch der Einigungsvertrag vom 29. September 1990 legte den 3. Oktober als neuen gesetzlichen Feiertag fest.

In der Bundesrepublik war die Situation umgekehrt .... Lesen Sie weiter auf der nächsten Seite.

Das blieb nicht ohne Folgen. Bei einer Emnid-Umfrage im Jahr 2001 konnten nur noch 43 Prozent der Befragten angeben, was sich am 17. Juni 1953 ereignet hatte. Unter den Jugendlichen war der Prozentsatz noch viel niedriger, die meisten gaben an, in der Schule von dem Datum nie etwas gehört zu haben. Hier offenbart sich ein doppeltes Dilemma. Für die nachwachsende Generation ist das, was dieses Land seit 1945 geprägt hat, nur noch Geschichte, ihr ist der 17. Juni so fern wie die Revolution von 1848. Gleichzeitig stehen sich die unterschiedlichen Memorialkulturen, die sich nach dem Krieg in den beiden deutschen Teilstaaten herausgebildet haben, noch immer unversöhnt einander gegenüber. Auch in der 2008 fortgeschriebenen Gedenkstättenkonzeption des Bundes steht der Leitsatz: „NS-Verbrechen dürfen nicht durch die Auseinandersetzung mit dem Geschehen der Nachkriegszeit relativiert werden, das Unrecht der Nachkriegszeit darf aber nicht mit dem Hinweis auf die NS-Verbrechen bagatellisiert werden.“ So richtig diese Feststellung ist, so wenig ist sie in den Köpfen und Herzen der Menschen angekommen.

Die Bundesrepublik und die DDR waren wie siamesische Zwillinge durch ihre Herkunft unauflöslich miteinander verbunden. Aber sie waren feindliche Brüder, die einander entgegengesetzten Wertegemeinschaften und sozialen Systemen angehörten. Die Bundesrepublik bekannte sich dazu, in der Tradition deutscher Staatlichkeit zu stehen, und nahm damit auch das kulturelle und geistige Erbe der Deutschen für sich in Anspruch, während die DDR sich als den Staat sah, in dem das antifaschistische Deutschland die Macht errungen hatte, und so bemüht war, sich gewissermaßen zu den Siegern des Zweiten Weltkriegs zu zählen. Antitotalitarismus hier und Antifaschismus dort waren die geistigen Waffen des Kalten Krieges.

Die innerdeutsche Systemkonkurrenz ist Geschichte. Doch die gegenläufigen historischen Narrative der beiden deutschen Teilstaaten konkurrieren weiterhin miteinander. Es ist bedrückend zu sehen, wie in den Gedenkstätten mit doppelter Vergangenheit, etwa in Torgau oder in Oranienburg, die rivalisierenden Opfergruppen – die Opfer des NS-Regimes und die Opfer des Stalinismus – zum Teil erbittert um jeden Quadratmeter Ausstellungsfläche und um die richtigen Standorte für Gedenktafeln miteinander ringen.

Das offizielle Berlin begeht am 27. Januar seit einiger Zeit den Holocaust-Gedenktag. Die zentrale Demonstration des SED-Staates fand jedes Jahr am 15. Januar zur Erinnerung an die Ermordung von Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht statt, und noch heute pilgern Zehntausende, die vielfach der Linkspartei nahestehen, zu den Gräbern der 1919 ermordeten Revolutionäre. Während in der Bundesrepublik die Männer des 20. Juli nach dem Remer-Prozess zu zentralen Helden des Widerstands emporwuchsen, galten sie in der DDR als „reaktionäre Agenten des US-Imperialismus“. Dort pflegte man dagegen das Andenken an die Rote Kapelle, die im Westen weitgehend totgeschwiegen wurde, weil an dieser durchaus beachtlichen Widerstandsgruppe auch Kommunisten beteiligt waren.

Die antifaschistische Staatsdoktrin in der DDR war nicht vor einer antisemitischen Grundierung gefeit. Ein Schauprozess gegen „zionistische Agenten“, die angeblich deutsches Volksvermögen an „jüdische Monopolkapitalisten“ verschoben hatten, wie es ihn auch in anderen Staaten des Ostblocks gegeben hatte, war schon vorbereitet. Dann starb Stalin und die Sache verlief im Sande. Juden galten als „Opfer des Faschismus“, Kommunisten dagegen waren „Kämpfer gegen den Faschismus“, was ihnen eine deutlich höhere Opferrente einbrachte. Auch in der Bundesrepublik hat es Jahrzehnte gedauert, bis die ganze entsetzliche Wahrheit über die Grauen der Judenvernichtung den Menschen wirklich zu Bewusstsein kam.

Heute steht „Das Wissen um die Unvergleichlichkeit des Holocaust“, wie es in der Gedenkstättenkonzeption des Bundes heißt, nicht mehr im Streit. Auschwitz steht im Zentrum unserer Erinnerungskultur. Das ist und bleibt richtig. Es kann aber nicht darum gehen, gleichzeitig alles andere zu marginalisieren.

Als sich seinerzeit konservativer Widerspruch dagegen erhob, dass in der Gedenkstätte Deutscher Widerstand auch der kommunistische Widerstand dokumentiert wird, hat sich der Wissenschaftliche Leiter der Einrichtung, Peter Steinbach, zu Recht dagegen verwahrt. Die Gedenkstätte zeigt heute in 26 Abteilungen den politischen Kampf gegen den Nationalsozialismus, aber auch die vielfältigen Formen des Widerstehens aus christlicher Überzeugung, die militärischen Umsturzversuche, die aktive Konspiration entschiedener Regimegegner im Zentrum der Macht, aber auch die Opposition von Jugendlichen und den Widerstand im Kriegsalltag. Dies schließt ganz unterschiedliche Traditionen, Denkhaltungen, Handlungsmotive ein, die Widerstand ermöglicht und geprägt haben. Die Ausstellung zeigt den Widerstand in seiner ganzen Komplexität.

Die konkurrierenden deutschen Erinnerungskulturen müssen sich einander öffnen. Maßstäbe für die Bewertung und Einordnung unterschiedlicher Gewalterfahrungen und verschiedener totalitärer und diktatorischer Regierungsformen müssen entwickelt werden.

Angesichts der enormen Emotionen, die er auslöst, ist man heute geneigt, den Begriff „Unrechtsstaat“ im Zusammenhang mit der DDR zu vermeiden. Aber man wird sich möglicherweise darauf verständigen können, dass Rechts- und Sozialstaatlichkeit ein wichtiger Maßstab zur Beurteilung von Diktaturen sind. Und dann kommt man ganz schnell zu dem Ergebnis: Ein Rechtsstaat war die DDR ganz offensichtlich nicht. Ihren Bürgern wurden elementare Grundrechte wie Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Freiheit der Berufswahl und Reisefreiheit vorenthalten. Und auch von Gewaltenteilung zwischen Legislative, Exekutive und Jurisdiktion, einer elementaren Voraussetzung jedes Rechtsstaats, konnte keine Rede sein. So gab, als nach dem 17. Juni 1953 Erna Dorn vor Gericht gestellt wurde, die Justizministerin Hilde Benjamin vor Beginn des Prozesses die Anweisung, die Angeklagte zum Tod zu verurteilen.

Ein Dialog zwischen den widerstreitenden Erinnerungstraditionen kann und soll nicht zur Einebnung aller Unterschiede führen. Aber er kann helfen, das Bild der Vergangenheit zu vervollständigen und einen wachsenden Kanon gemeinschaftlicher Erinnerungen zu begründen. Dabei sollten, bei aller Bedeutung und notwendigen Beachtung der furchtbaren Gewaltverbrechen, auch die Widerstands- und Freiheitstraditionen, die es selbstverständlich auch in Deutschland gegeben hat, nicht zu kurz kommen.

Von einer gesamtdeutschen Erinnerungskultur, die der Komplexität der deutschen Geschichte, namentlich der letzten 100 Jahre, gerecht wird, sind wir gegenwärtig noch weit entfernt. Sie zu entwickeln, ist eine zwar schwierige, aber deswegen nicht weniger lohnende Aufgabe. Auch daran sollten wir denken, wenn wir in wenigen Tagen den 20. Jahrestag der Wiedervereinigung feiern.

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