Gentest in der Petrischale : Für das Leben

07.07.2010 11:24 UhrVon Hartmut Wewetzer

Das fast zwei Jahrzehnte alte Embryonenschutzgesetz ist über die Jahre zu einem Embryonenverhinderungsgesetz geworden.

Der Bundesgerichtshof hat eine wegweisende und humane Entscheidung gefällt. Die Richter beschieden, dass die Präimplantationsdiagnostik (PID) in bestimmten Fällen nicht strafbar und mit dem Embryonenschutzgesetz vereinbar ist. Es geht um Eltern, in deren Familien schwere genetische Krankheiten aufgetreten sind. Sie dürfen in der Petrischale erzeugte Embryonen testen lassen. Eingepflanzt werden danach nur genetisch intakte Embyronen. Auf diese Weise wird der betroffenen Frau eine in jeder Hinsicht belastende „Schwangerschaft auf Probe“ erspart. Der genetische Defekt der Embryonen war so schwer, dass das Ungeborene zum Tod verurteilt war.

Mutig war die Entscheidung des Berliner Frauenarztes, der sich selbst anzeigte und auf diese Weise die Gerichte zwang, das in Hinsicht auf die PID unklare Embryonenschutzgesetz zu deuten und zu verdeutlichen. Besser wäre es aber, das Gesetz endlich den Fortschritten der Reproduktionsmedizin anzupassen, ohne den Schutz ungeborenen Lebens aus dem Auge zu verlieren. Das fast zwei Jahrzehnte alte Embryonenschutzgesetz ist über die Jahre zu einem Embryonenverhinderungsgesetz geworden.

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