zum Hauptinhalt

Meinung: Gesetz für die Schlauen

BAFÖG-ÜBERPRÜFUNG

Der Zwischenstand der BafögÜberprüfungen enthält eine gute Botschaft: Schwarze Schafe haben keine Chance. Aber die Überprüfung geht auch an die Adresse der Gesetzesmacher. Jeder Zehnte soll mit falschen Angaben Bafög erschlichen haben. Ist jeder von ihnen ein Sozialstaats-Plünderer? Im Zweifel für die Angeklagten, zumal wenn sie so jung sind: In dieser Zahl stecken die echten Übeltäter, die mit 200 000 Euro auf dem Konto Bafög kassieren. Die Schummler, die das 6000-Euro-Sparbuch von Mama und Papa nicht angegeben haben, weil das Geld für Ikea eingeplant war und, na ja, die ersten Semesterferien. Und eine offenbar nicht kleine Zahl von Unwissenden, die durch Ungenauigkeiten des Gesetzes oder der beratenden Bafög-Ämter zu Gesetzesbrechern geworden sind, weil sie gar nicht wussten, dass die Oma auf ihren Namen mehr als 5200 Euro gespart hat. Dieser Vermögensfreibetrag für Bafög-Bezieher ist alles andere als großzügig. Vom Bafög kann kein Student leben, der nicht zu Hause wohnt. Deshalb sparen viele Eltern mit kleinen Einkommen vorsorglich. Das ist gut – schlau aber leider nur dann, wenn die Kinder mit dem Geld zu Studienbeginn den Rat erhalten, es bis auf 5200 Euro zügig auszugeben. tib

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false