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Wer im Dispo ist, soll in Zukunft einen Beratungstermin angeboten bekommen

© dpa

Gesetz gegen Abzocke bei Dispokrediten: Viel zu zahm

Das Zinstief kommt bei den Verbrauchern nicht an, sie zahlen bis heute kräftig Dispozinsen. Nach Tagesspiegel-Informationen will die Bundesregierung diese Abzocke nun stoppen. Doch das Gesetz wird weit hinter dem zurückbleiben, was nötig gewesen wäre. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Carla Neuhaus

Die Leitzinsen in der Euro-Zone sind auf einem Rekordtief.  Doch wer mit seinem Konto ins Minus rutscht, spürt davon: nichts. Über neun Prozent verlangen die Banken noch immer im Schnitt für einen Dispokredit. Politiker und Verbraucherschützer bemängeln diese Abzocke seit Jahren. An diesem Mittwoch will die Bundesregierung nach Tagesspiegel-Informationen nun endlich ein Gesetz auf den Weg bringen, das Abhilfe schaffen soll. Eine gute Idee – allerdings fallen die neuen Regeln viel zu zahm aus.

Einen Deckel für den Dispozins wird es demnach nicht geben. Auch Warnhinweise für Kunden, die ins Minus rutschen, werden keine Pflicht. Stattdessen müssen Banken den Schuldnern lediglich einen Beratungstermin anbieten, sollten sie ihr Konto mindestens drei Monate lang erheblich überziehen. Doch selbst wenn Verbraucher dann in einen günstigeren Kredit umschichten: Wer mit seinem Konto drei Monate im Minus liegt, hat ein größeres Problem. Er sollte längst zur Budget- oder Schuldnerberatung gegangen sein. Die Hilfe der Bank kommt dann zu spät. Mit dem Gesetz vergibt die Bundesregierung die Chance, das leidige Problem der Abzocke beim Dispo endlich zu lösen.

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