zum Hauptinhalt

Meinung: Gesetz schafft kein Geld

Der Streit um die Mindestrente geht an den Problemen vorbei

Wie viel darf es denn nun sein: 43 Prozent, 46 Prozent oder noch ein bisschen mehr? Im Streit um die Frage, wie hoch das Rentenniveau im Jahre 2030 mindestens sein muss, wird derzeit um jedes Prozent gerungen. 43 Prozent will Bundessozialministerin Ulla Schmidt von der SPD im Rahmen der jetzt anstehenden, langfristigen Rentenreform garantieren. Parteifreunden und Gewerkschaften reicht das nicht. Sie wollen, dass Rentner auch in Zukunft nicht zu Sozialfällen werden. Daher soll ein Durchschnittsverdiener nach 45 Versicherungsjahren künftig mindestens 46 Prozent des durchschnittlichen Bruttoeinkommens (nach Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen und Aufwendungen für die Riester-Rente) erhalten. Heute liegt der Wert bei 52 Prozent.

Doch der Streit um die Prozente ist Augenwischerei. Die Höhe der Rente lässt sich nicht per Dekret festlegen. Wie viel Rente jeder Einzelne später bekommt, hängt von vielen Faktoren ab – von der Lohnentwicklung, der Konjunktur und dem Verhältnis von Beitragszahlern und Rentenempfängern. Die Verankerung eines Mindestrentenniveaus im Gesetz ist ähnlich verbindlich wie ein Gesetz, das uns schönes Wetter garantiert.

Hinzu kommt, dass sich auch die Betroffenen von der neuen Sicherungsklausel nichts kaufen können. Wer nur eine kleine Rente hat, wird sich auch in Zukunft nicht auf das neue Mindestrenten-Niveau berufen und einen Nachschlag verlangen können. Hier soll es bei der Grundsicherung bleiben: Mini-Rentner bekommen einen Aufschlag, der sich an der Sozialhilfe orientiert. Für den einzelnen Rentner ist das Gerangel um die Mindestprozente daher irrelevant.

Die Phantomdebatte um das Mindestrenten-Niveau richtet Schaden an. Sie verschleiert die wahren Probleme, und suggeriert, dass es noch einen Verteilungsspielraum gibt. Denn was soll die Regierung tun, wenn die gesetzliche Mindestgrenze unterschritten ist: die Rentenbeiträge erhöhen? Das gefährdet Jobs und schadet der Konjunktur. Den Bundeszuschuss aufstocken? Dafür fehlt das Geld. Bleibt also nur eines: die Lebensarbeitszeit ausdehnen. Doch wer das will, soll bitte schön das Kind beim Namen nennen – und nicht über Prozente feilschen.

Zur Startseite