zum Hauptinhalt

Gezielte Tötung von Terroristen: Gewissensfrage

Darf ein Staat seine Feinde gezielt töten, wenn er keine andere Möglichkeit sieht, Morde an seinen Bürgern zu verhindern? Für die Angehörigen der Menschen, die Anwar al Awlaki auf dem Gewissen hat oder die nur mit Glück überlebten, ist die Antwort klar.

Darf ein Staat seine Feinde gezielt töten, wenn er keine andere Möglichkeit sieht, Morde an seinen Bürgern zu verhindern? Für die Angehörigen der Menschen, die Anwar al Awlaki auf dem Gewissen hat oder die nur mit Glück überlebten, ist die Antwort klar. Sie wären froh, wenn man ihn früher gestoppt hätte. Dann hätte er weder US-Major Nidal Hassan zum Massaker an US-Soldaten in Fort Hood anstiften können, noch den Unterhosenbomber, der ein Flugzeug von Amsterdam nach Detroit sprengen wollte, noch den Urheber der Autobombe am Times Square in New York. Die Antwort dürfte auch jenen leichtfallen, die den Terror der Al Qaida nicht als Krieg begreifen, in dem man Gegner töten darf, sondern als Straftaten, die von zivilen Ermittlern und Gerichten zu ahnden sind. Für sie sind gezielte Tötungen illegal – und im Fall Awlakis, der die amerikanische und jemenitische Staatsbürgerschaft besaß, kommt hinzu, dass die USA und der Jemen einen ihrer eigenen Bürger getötet haben. In Wahrheit ist ein solcher Fall nicht einfach, sondern bedeutet einen schweren Gewissenskonflikt. Darf der Staat ein Leben nehmen, um andere zu retten? Die Antwort fällt auch in Deutschland je nach den Umständen – finaler Rettungsschuss, Abschuss eines entführten Flugzeugs – unterschiedlich aus. cvm

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false