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Google muss jetzt Daten-Einträge zurücknehmen, wenn der Nutzer es verlangt.

© dpa

Google-Löschanträge: Nach Recht und Gesetz

Allein am ersten Tag sind bei Google 12 000 Löschanträge eingegangen, bis Montag erhöhte sich die Zahl auf 40 000. Damit das Internet tatsächlich das Vergessen lernt, braucht es verbindliche Regeln.

Die Antwortmail, die Google derzeit massenhaft versendet, ist nur wenige Zeilen lang: „Wir arbeiten zurzeit an der Umsetzung datenschutzrechtlicher Löschungsersuchen, die Google erreichen. In der Zwischenzeit befindet sich Ihre Anfrage in unserer Warteliste. Sobald wir mit der Bearbeitung Ihres Anliegens begonnen haben, werden wir Sie umgehend informieren.“

Bereits am ersten Tag, nachdem der Internetkonzern am Freitag sein Formular mit dem Löschantrag ins Netz gestellt hatte, sind in Europa 12 000 Anträge gestellt worden, bis Montagabend erhöhte sich die Zahl auf 40 000. Selbst die Hürde, dass sich die Antragsteller anfangs noch per eingescanntem Personalausweis legitimieren mussten, hielt die Menschen nicht davon ab, auf ihr Recht auf Vergessen zu pochen. Inzwischen kann in Deutschland auch jedes andere Dokument verwendet werden. Das grundsätzliche Problem jedoch bleibt. Solange verbindliche Regeln und ein juristisch eindeutiges Verfahren fehlen, entscheidet Google, was gelöscht und was weiter gefunden wird.

Dabei hat der Europäische Gerichtshof einen klaren Auftrag erteilt. Suchmaschinenbetreiber wie Google müssen, wenn gewünscht, dafür sorgen, dass Verweise auf Webseiten mit sensiblen persönlichen Daten aus ihren Ergebnislisten gestrichen werden, hatten die Richter unter Verweis auf die europäische Datenschutzrichtlinie festgestellt.

Google bleibt bewusst vage

Mit seinem Antragsformular bleibt Google jedoch bewusst vage. In welchen Fällen gelöscht wird, darüber erfährt der Antragsteller weder etwas in dem Formular noch in der Bestätigungsmail. Bei der Ablehnung eines Löschersuchens kann man nur den zuständigen Datenschutzbeauftragen einschalten – oder vor Gericht gehen.

Doch es geht auch anders. Seit 2005 geben die in Deutschland tätigen Suchmaschinen zu einigen Begriffen nur noch gefilterte Ergebnisse aus, freiwillig. Gefiltert werden Verweise zu jugendgefährdenden Inhalten, Pornografie und zu rechtsradikalen Botschaften. Die Suchmaschinen, die sich auf diese Selbstbeschränkung einigten, waren Google, Yahoo, Lycos und MSN, wobei die Bertelsmann-Suchmaschine Lycos inzwischen vom Markt verschwunden ist und die MSN-Suche von Microsoft inzwischen Bing heißt.

Die Unternehmen wussten gleichwohl, dass sie per Gesetz zum Filtern verdonnert werden konnten, denn die öffentliche Darstellung von harter Pornografie, Nazi-Pamphleten und Gewaltdarstellungen steht in Deutschland unter Strafe. Anders gesagt: Suchmaschinen wollen in erster Linie Geld verdienen und sind bereit, sich an geltende Gesetze zu halten.

Das Recht auf Vergessen ist durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs verbrieft. Nun muss die europäische Politik gesetzliche Regeln festlegen, die über die allgemein formulierte Datenschutzrichtlinie hinausgehen.

Ein solches Vorhaben könnte zu einem Projekt der neuen Europäischen Kommission werden, das nicht so leicht in Vergessenheit gerät. Dass Google und andere Suchmaschinenanbieter Verweise entfernen müssen, heißt jedoch keineswegs, dass auch die Inhalte aus dem Internet verschwinden. Es macht nur die Suche komplizierter.

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