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Meinung: Grenzgesetz

Karlsruhe ist mit Straftätern schärfer als Stoiber – und fordert noch mehr Sicherungsverwahrung

Nicht ist schwieriger für den modernen Verfassungsstaat, als zwischen dem Schutz seiner Bürger und deren Freiheit Balance zu halten. Am schwierigsten ist dies, wenn es um Kriminalität geht, ein emotional hoch besetztes Thema, mit dem zwar hier zu Lande keine Regierungen gestürzt, aber doch – wie in Hamburg damals – jederzeit abgewählt werden können.

Für Maß und Mitte ist hier der Gesetzgeber zuständig, schafft er es nicht, greift das Verfassungsgericht ein. In Sachen Sicherungsverwahrung hat es diese Notwendigkeit nicht gesehen. Auch wenn es die Ländergesetze kassierte, billigte es doch ausdrücklich einen scharfen Kurs gegen stark rückfallgefährdete Kriminelle. In Anbetracht auch des Urteils vom vergangenen Donnerstag hat der Gesetzgeber jetzt in Sachen Sicherungsverwahrung so viel Spielraum wie nie. Er kann hart durchgreifen. Er kann sogar ein Gesetz machen, das bei der Überprüfung von lange einsitzenden Tätern ausdrücklich deren vergangene Taten ins Auge fasst. Er kann dies alles nicht nur, nach dem Willen des Gerichts muss er es sogar, weil der Schutz der Allgemeinheit es erfordert. Das Karlsruher Gericht ist damit und mit seinem juristischen Eistanz, verfassungswidrige Gesetze einfach in Kraft zu lassen, schärfer als Günther Beckstein und Edmund Stoiber zusammen. Und Mächtiger ist es sowieso.

Großes Aufatmen? Nein. Die Sicherungsverwahrung wird, zumal nachdem das Gericht die Anforderungen an die Prognosen erhöht hat, immer nur einige hundert extreme Täter betreffen. Die Schicksale ermordeter Kinder wie Kim und Natalie, Tom und Sonja werden uns weiter begleiten. Die Sicherungsverwahrung schützt nicht vor den sechs Millionen Straftaten im Jahr, sie schützt nicht vor dem Anstieg der Gewaltkriminalität, und ob sie überhaupt nur einem Kind das Leben rettet, wird immer Spekulation bleiben. Auch wenn die Politik diese Vorstellung eifrig nährt, der demokratische, freiheitliche Staat kann nicht nur keine absolute, er kann gar keine Sicherheit garantieren vor den Perversionen und den Perversen dieser Welt.

Aber er kann alles tun, was in seiner Macht steht. Die wenigen Risiken, die er kontrolliert, kann er ausschließen. Dies wird die Justizministerin mit einer erneuten Verschärfung der Sicherungsverwahrung jetzt auch tun. Damit ist diese Maximalmaßnahme an ihre Grenze gelangt. In jeder Hinsicht.

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