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Meinung: Grund für den Bund

Ist das gerecht? Der Hauptstadt werden 730 Hektar Grundstücke in strategisch wichtiger Lage vorenthalten, weil Berlin in der Nachwendezeit eine gesetzliche Frist versäumt hat, sie zurückzufordern.

Ist das gerecht? Der Hauptstadt werden 730 Hektar Grundstücke in strategisch wichtiger Lage vorenthalten, weil Berlin in der Nachwendezeit eine gesetzliche Frist versäumt hat, sie zurückzufordern. Das ehemalige Reichsvermögen, das den alten Bundesländern in den 60er Jahren und den neuen Ländern mit dem Einigungsvertrag zurückgegeben wurde, bleibt im Falle Berlins beim Bund. Zuerst haben die Allierten aus statuspolitischen Gründen verhindert, dass die geteilte Stadt vermögensrechtlich gleichgestellt wurde. Jetzt sagen die Juristen im Bundestag: Pech gehabt, der Anspruch ist verjährt. Viele Monate haben sie über der komplizierten Rechtsfrage gebrütet und es sich auch nicht leicht gemacht mit ihrer Entscheidung. Immerhin geht es um die Flughafengelände in Tegel und Tempelhof, die einst der Stadt Berlin, dann dem Deutschen Reich und seit 1945 dem Bund gehören. Es mag also rechtens sein, dass der Bundesfinanzminister diese Schnäppchen nicht mehr aus der Hand geben muss. Aber politischmoralisch ist das nicht in Ordnung. Es ist wie immer: Berlin kann, wenn es um Bargeld und Immobilien geht, auf ein freiwilliges Entgegenkommen des Bundes nicht rechnen. za

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