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Grundgesetz: Deutsch, deutscher, am deutschesten

Die CDU will die deutsche Sprache im Grundgesetz verankern. Besser sprechen und schreiben werden wir aber dadurch nicht. Anstelle folgenlose Parteitagspapiere zu produzieren, sollten die Politiker selbst mehr auf ihren Sprachgebrauch achten.

Unter Politikern wird viel angedacht und andiskutiert. Sie suchen immerfort nach Lösungsstrategien, wenngleich sie mitunter vergessen, die Probleme beim Namen zu nennen. Scheußlich hört sich das an, nicht wahr? Doch nun ist wenigstens die CDU entschlossen, der deutschen Sprache auf die Sprünge zu helfen. Das heißt, so ist es auch wieder nicht gemeint. „Die Sprache in der Bundesrepublik ist Deutsch.“ Um diesen Satz soll das Grundgesetz ergänzt werden, so die Willensbekundung des CDU-Parteitages.

Ach nee! Welche Sprache denn sonst? Englisch oder Türkisch doch wohl nicht. Der Parteiführung kam das Ansinnen natürlich spanisch vor. Daher gab sie dem Antrag ihren Segen nicht, gut so. Und gewiss, mit der Pflege der deutschen Sprache ist es, gelinde gesagt, nicht weit her, sie wird sogar fürchterlich malträtiert. Aber das lässt sich nicht kurieren, indem man das Grundgesetz ändert. Greifen wir nur die Werbeagenturen und Wirtschaftsmanager her aus. Sie würden sich die scheinbar weltmännischen Anglizismen bestimmt nicht abgewöhnen, falls das Gebot der deutschen Sprache in der Verfassung stehen sollte. Ach was, nicht einmal Politiker würden sich danach richten.

Der CDU ist zu wünschen, dass sie die Schnapsidee einer solchen Ergänzung des Grundgesetzes dort lässt, wo sie hingehört: im Archiv folgenloser Parteitagspapiere. Widmen wir uns lieber dem richtigen Umgang mit unserer Muttersprache, und da ist viel zu tun. Schlechte Beispiele verderben die guten Sitten. Nicht nur, aber auch Politiker gehören ja zu den Sprachverderbern, und zwar quer durch die Reihen. In den Protokollen des Bundestages und der Landtage kann man es nachlesen. Dort wimmelt es von grammatischen und orthografischen Fehlern, falschen Satzbezügen, missverständlichen und unverständlichen Aussagen, natürlich von Anglizismen, ganz abgesehen von den üblichen Sprechblasen. Sprachbewusste Abgeordnete, die es besser wissen, gibt es auch, aber die machen es sich in „der Kultur des Wegschauens“ oder „Weghörens“ bequem.

Im Berliner Bezirksverwaltungsgesetz soll es künftig eine „Service-Einheit Facility Management“ geben. Ein Senator übersetzte das einmal, man könnte vielleicht auch Baumanagement sagen.

So viel zum Stichwort bürgernahe Verwaltung. Zum Totlachen, dass sich die gleichen Politiker nun dafür stark machen, Deutsch im Grundgesetz zu verankern. Wie wäre es, wenn sie selbst erst einmal verständliches, gefälliges Deutsch üben würden? Stattdessen haben sie dauernd Potenziale und Ressourcen beim Wickel, reden von aufsuchender Hilfe der Jugendämter bei Familien, vom verbindlichen Einladungswesen für ärztliche Untersuchungen der Kinder oder der integrativen Beschulung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf.

Vielleicht haben wir Glück, dass dieser Parteitagsbeschluss tatsächlich als Denkanstoß wirkt: Wenn das Bewusstsein dafür geschärft würde, dass Sprachschluderei von Übel und Sprachpflege von Nutzen ist, wäre viel gewonnen.

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