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Danke, Edward Snowden! Aber ist er wirklich besser als die NSA?

© Reuters

Guter vs. böser Datendiebstahl?: „Informationelle Selbstbestimmung“ - das Recht darauf werden wir vermissen

Die Whistleblower Manning und Snowden werden als aufklärerische Helden gefeiern, die NSA verdammt – und umgekehrt. Kann guter Datendiebstahl fein säuberlich von bösem Datendiebstahl getrennt werden?

Bradley Manning, Edward Snowden und Keith Alexander haben massenhaft Daten gestohlen und Persönlichkeitsrechte verletzt. Alle drei machen mildernde Umstände geltend. Manning, der eine Viertelmillion zum Teil geheimer Dokumente aus dem amerikanischen Außenministerium der Internet-Plattform Wikileaks zuspielte, sagt, dadurch seien auch Kriegsverbrechen bekannt geworden. Snowden, der Abhörprogramme wie Prism, XKeyscore und Tempora enthüllte, betrachtet es als seine Pflicht, die Öffentlichkeit über derartige Praktiken zu unterrichten. Alexander, seit acht Jahren Chef des US-Auslandsgeheimdienstes NSA, behauptet, vor allem auf der Suche nach Terroristen zu sein, um das Land (und die Welt) vor ihnen schützen zu können.

Die Reaktionen auf Manning, Snowden und Alexander fallen freilich, je nach politischer Einstellung, unterschiedlich aus. Dieselben Menschen, Mächte und Magazine, die etwa Manning und Snowden als aufklärerische Helden feiern, verdammen die NSA – und umgekehrt. Fein säuberlich wird guter Datendiebstahl von bösem Datendiebstahl geschieden. Die eigenen Absichten und Zwecke werden glorifiziert, die der Gegenseite horrifiziert. Und eine Bundeskanzlerin glaubt nur so lange an die freiwillige Selbstbeschränkung ihres engsten Verbündeten, wie sie nicht selbst Gegenstand von dessen Gegenteil wird. Das nennt man Betroffenheitspolitik.

Der Vorwurf an die Amerikaner lautet, sie verletzten in gigantischem Ausmaß die Persönlichkeitsrechte. Das Grundrecht auf vertrauliche Kommunikation werde untergraben. Zwei Dinge kommen hier zusammen. Da ist zum einen die klassische Spionage. Sie wird seit Urzeiten betrieben, ob durch Agenten, Wanzen oder das Öffnen von Briefen über Wasserdampf. Fast alle Staaten haben Geheimdienste, und völkerrechtswidrig sind Spionagetätigkeiten ohnehin nicht – auch nicht, wenn sie sich gegen Könige, Kanzler, Präsidenten oder Minister richten.

Außerdem lässt sich bezweifeln, dass der Chor der Erregten den Schutz von Persönlichkeitsrechten an sich anmahnt. Als im August herauskam, dass jene 500 Millionen Daten, die angeblich die NSA monatlich über Deutsche erhebt, zum größten Teil das Ergebnis der Auslandsaufklärung des Bundesnachrichtendienstes aus Krisenländern wie Afghanistan sind, die der NSA zur Verfügung gestellt werden, monierte niemand in Deutschland, dass der BND offenbar massenhaft die Privatsphäre von Afghanen verletzt. Merkels Betroffenheitspolitik hat ihr Pendant in der deutschen Betroffenheitsrhetorik.

Erklären lässt sich die allgemeine Empörung nur durch den zweiten Faktor – die Möglichkeiten, die Geheimdienste im Zeitalter von „Big Data“ haben. Die digitalen Kommunikationswege sind international, was ein Mensch von sich gibt, kann er nicht mehr kontrollieren. Verschlüsselungen werden entschlüsselt, Codes geknackt. Über die entsprechende Technik verfügt potenziell jeder, ob Geheimdienste, Unternehmen, Hacker.

Lässt sich die digitale Kommunikation dennoch vom Recht auf Privatsphäre schützen? Das ist die zentrale Frage. Nicht alles, was ein Mensch äußert, wird ja von diesem Recht umfasst. Das Zwiegespräch auf einem Marktplatz, mitgehört von Umstehenden, ist ein öffentliches Gespräch. Denn nicht die Intention dessen, der etwas mitteilen möchte, ist ausschlaggebend, sondern die Verfasstheit des Kommunikationsraumes. Wenn vertrauliche Kommunikation auf digitalem Wege bedingt durch die technischen Möglichkeiten nicht mehr garantiert werden kann, welchen Sinn hat es dann, von einem Recht auf private digitale Kommunikation zu reden? Gleicht sie nicht eher einem Marktplatzgespräch als einem Brief?

Die Piratenpartei schlägt ein globales Abkommen gegen Spionage und zum Schutz der Kommunikationswege vor. Doch abgesehen davon, dass man dafür – die Erfahrungen mit dem Klimaschutz haben das gelehrt – mehrere Gipfeltreffen und eine jahrzehntelange Dauer veranschlagen müsste: Wer, bitte schön, stellt die Kommunikationsschutzpolizei, die Verstöße verfolgt und Verstoßende festsetzt? Und ziehen Chinesen, Russen und Amerikaner wirklich an einem Strang?

Die Privatsphäre ist im digitalen Zeitalter massiv gefährdet – durch Kreditkarten, GPS-Systeme, Internetnutzung, smarte Geräte, soziale Netzwerke. Im Jahr 2009 wurde ein Dokumentarfilm der amerikanischen Regisseurin Ondi Timoner preisgekrönt. Er heißt „We Live in Public“ und kreist um das Leben von Josh Harris, einen exzentrischen Millionär, der 1993 als Erster einen Fernsehsender im Internet aufgebaut hatte. Anschließend inszenierte Harris ein gruseliges Experiment: Zusammen mit hundert anderen zog er in einen Untergrundbunker in Manhattan ein, in dem permanent Kameras liefen. Die Menschen wurden rund um die Uhr beobachtet und beobachteten andere. Big Brother hoch zwei. Schließlich stürmte die Polizei das Gebäude, Harris verlor den Verstand. Im Vorspann zu ihrem Film stellt Timoner ihn vor als den „größten Internet-Pionier, von dem Sie nie gehört haben“.

Ungefähr zur selben Zeit, als Harris in den Bunker einzog, erschien vom ehemaligen Nasa-Berater und Astrophysiker David Brin das Buch „The Transparent Society“. Darin plädiert er für eine Gesellschaft, die im Namen der Transparenz ihre Privatsphäre vollkommen aufgibt. „Post Privacy“ nennt sich die Ideologie, die aus der Not eine Tugend macht.

Widerstehen sollte man beiden Impulsen – dem Post-Privacy-Defätismus wie der naiven Datenschutzgläubigkeit. Merkel nannte das Internet einst „Neuland“. Nicht nur sie entdeckt es gerade erst.

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