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Humberto Leal Garcia.

© AFP

Hinrichtungskandidat Humberto Leal Garcia: "Ich habe keinen fairen Prozess bekommen"

Womöglich hat der 38-Jährige nur noch wenige Stunden zu leben. Das liegt in der Hand der US-Verfassungsrichter und des Gouverneurs von Texas, Rick Perry. An diesem Donnerstag will der Staat Texas Humberto Leal Garcia hinrichten.

Humberto Leal Garcia soll 1994 im Alter von 21 Jahren die 16-jährige Adria Saveda von einer Party entführt, vergewaltigt und ermordet haben. 1998 wurde er zum Tod verurteilt.

Nun fordert Präsident Obama, Texas müsse die Exekution aufschieben, wie zuvor schon George W. Bush. Der Internationale Gerichtshof in Den Haag verlangte das 2004 ebenfalls. Und der Supreme Court urteilte 2008, Texas müsse sich dem beugen. Sie tun das nicht, weil sie von Garcias Unschuld überzeugt wären – sondern weil die Strafverfolger den Mexikaner Garcia 1994 nicht auf sein Recht hingewiesen hatten, seine Botschaft zu kontaktieren. Davon erfuhr er erst, als er bereits zwei Jahre im Gefängnis saß. 160 Staaten haben die Wiener Konvention unterzeichnet, auch die USA. Sie gibt jedem Menschen das Recht auf konsularischen Schutz, falls er im Ausland einer Straftat bezichtigt wird. Obama argumentiert im Antrag, die Hinrichtung aufzuhalten, wie zuvor Bush: Wenn die USA die Rechte von Ausländern missachten, kann es Amerikanern im Ausland genau so gehen.

In den USA gibt es freilich auch eine juristische Denktradition, die das Recht der Einzelstaaten höher achtet als das internationale Recht – und auch höher als das Bundesrecht, jedenfalls in den Bereichen, die laut Verfassung in die Kompetenz der Einzelstaaten fallen, darunter die Strafverfolgung. Unzählige Europäer sind bei Urlauben oder während befristeten Arbeitsjahren in den USA Opfer dieser Haltung geworden. Auch Deutschen wurde der konsularische Schutz verweigert.

Die größte Opfergruppe aber sind Mexikaner in Texas. 40 sitzen allein dort im Todestrakt. Garcia hat stets seine Unschuld beteuert; Texas habe ihm ein faires Verfahren verweigert. Hätte er die mexikanische Botschaft kontaktieren können, dann wäre es nie zum Todesurteil gekommen. Dann hätte er einen besseren Anwalt gehabt, der die Lücken in der Anklage aufgedeckt hätte. Im US-Senat liegt ein Gesetzentwurf, der in Fällen verweigerten konsularischen Schutzes vorschreibt, dass ein Bundesrichter die Fälle neu überprüfen muss. Wenn Garcia ein paar Wochen Aufschub erhielte, wäre er der erste Nutznießer des Gesetzes.

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