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Meinung: Hochschulen: Weniger Professor, mehr Leistung

Der erste Schritt für die einschneidendste Hochschulreform seit Jahrzehnten ist getan. Das Bundeskabinett hat die Gesetzentwürfe für ein neues Professoren-Dienstrecht verabschiedet.

Der erste Schritt für die einschneidendste Hochschulreform seit Jahrzehnten ist getan. Das Bundeskabinett hat die Gesetzentwürfe für ein neues Professoren-Dienstrecht verabschiedet. Damit soll der Leistungslohn für Professoren und die Selbstständigkeit für Nachwuchswissenschaftler kommen. Doch der Wahlkampf steht bereits vor der Tür und droht das mutige Reformwerk zu vereiteln.

Dabei sind die Experten seit Jahren einig, dass die deutschen Hochschulen modernisiert werden müssen. Ein Professor ist hierzulande im Durchschnitt 42 Jahre alt, wenn er seine erste Stelle antritt. Im internationalen Vergleich zu alt. Hauptursache ist die Habilitation. Dabei verbringen die jungen Forscher ihre (wissenschaftlich) produktivste Lebenszeit in enger Abhängigkeit von ihrem Professor. Viele exzellente Nachwuchswissenschaftler verlassen Deutschland aus diesem Grunde. Das will Bildungsministerin Edelgard Bulmahn (SPD) nun ändern und den "alten Zopf" abschneiden. Spätestens Mitte 30 sollen Professoren auf den Juniorprofessuren künftig ihre Qualifikation beendet haben und früher Gewissheit über ihre künftigen Berufschancen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen bekommen. Der Deutsche Hochschulverband hält die geplante Abwertung der Habilitation dennoch für das Ende der Wissenschaft. Auch die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag will diesbezüglich alles beim Alten lassen.

Gegen den geplanten Leistungslohn für Professoren gibt es ebenfalls seltene Koalitionen. Dabei ist auch die Unionsfraktion mit im Boot, die in der Vergangenheit immer für Leistungskomponenten plädiert hatte. Rund ein Viertel ihres Gehalt werden die Hochschullehrer abhängig von Leistungen und besonderen Aufgaben bekommen. Das Professoren-Dienstrecht ist dabei das Modell für die Besoldungsreform im gesamten öffentlichen Dienst.

Die Kriterien für die Leistungszulagen zu bestimmen, überlässt der Bund den Ländern. Die müssen das schließlich auch bezahlen. Wenn aber nicht alle Länder plötzlich sehr viel mehr Geld für ihre Professoren ausgeben können, wird man sich darauf einstellen müssen, dass künftig auch einige Professoren weniger Geld bekommen als heute. Auch diese Entscheidung hat der Bund letztlich klug den Ländern überlassen. Gestrichen wurde aber die Obergrenze für die Professorenbesoldung, weil sie im Wettbewerb um die besten Köpfe oft hinderlich war. Die Hochschulen werden also künftig sehr viel stärker als heute entscheiden müssen, was ihnen ein Professor wert ist, beziehungsweise worauf sie verzichten wollen, um einen besonders begehrten Wissenschaftler zu holen. Dass Reformen nötig sind, ist nahezu unbestritten. Bis zur Entscheidung im Bundesrat wird sich zeigen, ob diese Einsicht oder die Begehrlichkeiten im Wahlkampf die Oberhand behalten.

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