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Meinung: Homo-Ehe: Ein leicht verfrühter Feiertag

Volker Beck trägt zum dunklen Sakko eine silberne, feierliche Krawatte. So zieht man sich sonst nur an, wenn ein Bundespräsident gewählt wird - oder wenn man heiratet.

Volker Beck trägt zum dunklen Sakko eine silberne, feierliche Krawatte. So zieht man sich sonst nur an, wenn ein Bundespräsident gewählt wird - oder wenn man heiratet. Für den langjährigen Protagonisten der Homo-Ehe war der gestrige Tag wohl eine Mischung aus beidem, halb politischer Feiertag, halb persönliche Hoch-Zeit: Der Bundestag hat mit den Stimmen der Regierungsfraktionen die "eingetragenen Lebenspartnerschaften", richtiger: die Homo-Ehe beschlossen. Von allen strittigen Details abgesehen ist damit das Ende auch der letzten rechtlichen Diskriminierungen von Homosexuellen endlich absehbar.

Aber wie das so ist mit Feiertagen und Hochzeiten, meistens läuft irgendwas schief. Auch gestern: Im Vorfeld der Sitzung hatten die Regierungsfraktionen ihr Gesetz in zwei Teile gespalten, einen, der der Zustimmung des Bundesrates bedarf, und einen, der sie nicht braucht. Sofort entbrannte ein Streit darüber, was zustimmungspflichtig ist. In der Tat ist diese Aufteilung an wichtigen Stellen sinnlos. So entschied der Bundestag, die Homo-Ehen müssten bei einer Behörde geschlossen werden. Welche Behörde das aber sein soll, darüber darf der Bundesrat mitentscheiden. Insofern war Becks Erfolg erst ein Teilsieg. Und nur ein Scheinsieg: Denn die rechtliche Ausgestaltung der Homo-Ehe kommt der im Grundgesetz vorgesehenen Ehe so nahe, dass letztlich erst Karlsruhe entscheiden wird, was von Becks Gesetz bleiben kann.

Auch die Bundestagsdebatte, die eine Würdigung der Homosexuellen und ihrer früheren Diskriminierungen hätte sein können, geriet mitunter zu einem dürftigen, ja niedrigen Schlagabtausch. Von Seiten der CSU wurde allen Ernstes ein "Unwertsurteil über die Homosexualität als solche" gefällt und aus diesem Grund der Gesetzentwurf abgelehnt. Man berief sich dabei sogar auf das Christentum. Der Katechismus der katholischen Kirche sagt zum Umgang mit Homosexuellen jedoch anderes: "Man hüte sich, sie in irgendeiner Weise ungerecht zurückzusetzen."

Auf der anderen Seite versuchte die grüne Fraktionschefin Kerstin Müller schamlos, die Demonstration vom 9. November für das Gesetz zu instrumentalisieren. Schließlich habe man doch gegen Diskriminierung demonstriert, da solle man gefälligst auch für das Gesetz stimmen. Da schwingt schon etwas von rot-grüner Selbstgefälligkeit mit, als ob man die Mehrheit der Wohlmeinenden schon gepachtet hätte. Einen Teil dieser Unstimmigkeiten hat sich Volker Beck selbst zuzuschreiben. Sehr nah ist er mit seinem Gesetz an die Ehe herangerückt, so nah, dass neben Otto Schily auch das Verfassungsgericht damit Probleme haben wird, so nah, dass es in der Sache kaum noch zu rechtfertigen ist. Die Grünen, die hier die Federführung hatten, sind gegen das Ehegatten-Splitting und - gerade erst bekräftigt - gegen die Mitversicherung von Ehegatten. Ihr Argument ist stichhaltig: Diese Vergünstigungen sollten Kindern, aber keinesfalls kinderlosen Erwachsenen zugute kommen. Doch anstatt auch nur einen Versuch zu starten, diese Ungerechtigkeiten zu beseitigen, sollen die Vergünstigungen nun auch noch den, zumeist kinderlosen, homosexuellen Paaren zugute kommen. Anstatt die Privilegierung aufzuheben, nimmt man noch mehr Menschen in die Privilegierung hinein - was deren Abschaffung noch schwieriger machen wird. Das ist mindestens inkonsequent. Da darf man sich über Kritik nicht wundern.

Damit verblasst auch die rot-grüne Behauptung, die Homo-Ehe nehme der Ehe nichts weg. Privilegiert werden bei uns gemäß Artikel 6 Ehe und Familie, Alleinerziehende und Eltern ohne Trauschein; wenn es nach Rot-Grün geht, demnächst auch homosexuelle Paare. Zum guten Schluss wird man auch heterosexuellen oder asexuellen Verbindungen Privilegierung und Partnerschaft nicht verwehren können. Aber: Wenn fast alle privilegiert sind, dann ist es niemand mehr.

Aus diesem Grund wird Volker Beck seine silberne Krawatte demnächst wieder brauchen: vor dem Bundesverfassungsgericht, wenn sein Gesetz gestutzt - oder das Ehegatten-Splitting abgeschafft wird.

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