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Meinung: Im Blick auf die Rechtslücke

„Mehr Freiheit ist weniger Staat“vom 18. November Frank Schäffler und Holger Krahmer argumentieren, mit den Maßnahmen zur Krisenbewältigung hebele die Staatengemeinschaft die freiheitliche, wirtschaftliche Verfassung Europas aus.

„Mehr Freiheit ist weniger Staat“vom 18. November

Frank Schäffler und Holger Krahmer argumentieren, mit den Maßnahmen zur Krisenbewältigung hebele die Staatengemeinschaft die freiheitliche, wirtschaftliche Verfassung Europas aus. Diese Argumentation ist deshalb verfehlt, weil in den Verträgen zur Herstellung der Währungsunion die Möglichkeit einer Zahlungsunfähigkeit von Staaten überhaupt nicht vorgesehen und bedacht wurde. Jetzt aber sind wir mit eben dieser Möglichkeit konfrontiert, von der man damals glaubte, sie würde nie eintreten. Es geht weniger um einen Rechtsbruch als vielmehr um eine Rechtslücke. Die rechtliche Lücke ist die fehlende zwischenstaatliche Insolvenzordnung der Europäischen Währungsunion. Allerdings ist es entscheidend, diese Lücke auf die richtige Weise zu schließen.

Mit einer Insolvenzordnung wäre die Lage heute in zweierlei Hinsicht anders.

1. Lastenverteilung: Es hätte im Vorhinein festgestanden, wie die Lasten bei Eintreten des Schadensfalls zwischen Gläubigern und Schuldnern zu verteilen sind.

2. Sanierungsverfahren: Da Staaten nicht abzuwickeln sind, hätten wir ein Sanierungsverfahren mit institutionellen und verfahrenstechnischen Gegebenheiten an der Hand, mit dem über einen längeren Zeitraum hinweg der Schuldnerstaat zu sanieren wäre.

Wenn es uns jetzt gelänge, eine solche Insolvenzordnung in der Eurozone für die Zukunft einzuführen – was unbestreitbar notwendig ist –, würde das nichts an der Tatsache ändern, dass im Falle der sogenannten Programmländer die Versäumnisse der Vergangenheit uns bereits eingeholt haben: Der Schadensfall ist bereits vorhanden. Diese zeitliche Abfolge nehmen Schäffler und Krahmer nicht zur Kenntnis. Außerdem hat der bereits vorhandene Schaden u. a. aufgrund der fehlenden Insolvenzordnung ein Ausmaß angenommen, das sowohl Schuldner als auch Gläubiger alleine überfordert. Auch dieses Problem wird in der Argumentation vom angeblichen Rechtsbruch einfach ausgeblendet.

Wer, wie die Initiatoren des Mitgliederentscheids, die Notwendigkeit einer Insolvenzordnung grundsätzlich anerkennt, der darf nicht die Antwort schuldig bleiben, wie er mit den bereits eingetretenen, fatalen Folgen der fehlenden Insolvenzordnung umgehen will. Er muss Antworten geben auf beide Fragen: Wer soll den Schaden tragen und wie ist eine Sanierung der Problemländer möglich. Bei der Sanierung verweisen Schäffler und seine Mitstreiter auf die Möglichkeit des Austritts aus der Währungsunion und der Abwertung. Das würde aber jenseits aller rechtlichen und praktischen Probleme bedeuten, dass eine Sanierung grundsätzlich innerhalb der Währungsunion nicht gewollt und nicht möglich wäre. Das Verweisen auf den „freiwilligen“ Austritt verschleiert die Tatsache, dass ein insolventes Land ohne Hilfe der Staatengemeinschaft die Wahl zwischen zwei Optionen gar nicht mehr hat. Faktisch käme das einem Rauswurf gleich. Das löst nicht die Probleme, sondern führt zum Zusammenbruch der Währungsunion.

Bei der Frage, wer trägt den bereits eingetretenen Schaden, sagen die Initiatoren des Mitgliederentscheides, Schuldner und Gläubiger sollen das untereinander aushandeln. Sie ignorieren dabei völlig, dass, egal welches Ergebnis diese beiden Parteien finden würden, Dritte, Unbeteiligte massiv in Mitleidenschaft gezogen würden ohne dass sie aber mitreden dürften. Diese Dritten sind letztlich die Steuerzahler und Sparer der Eurozonenländer, die über dir Verflechtung des Finanzsektors einen Teil der offenen Rechnungen mit bezahlen müssten. Auch das wäre eine Lösung zu Lasten Dritter, die nicht mit dem marktwirtschaftlichen Prinzip der Deckung von Haftung und Risiko vereinbar ist. Im Ergebnis bleiben die Initiatoren die Antwort schuldig, wie eine saubere, marktwirtschaftliche Lösung innerhalb der freiheitlichen Wirtschaftsverfassung Europas aussehen könnte. Nichts tun kann jedenfalls keine Antwort sein.

Dr. Hermann Otto Solms, MdB

Vizepräsident des Deutschen Bundestags

Als freier Bürger möchte ich nicht in die Zockergemeinschaft der Finanzmärkte eingereiht werden und angesichts der Vermögensverteilung in unserem Lande dürften wenig „freie Bürger“ übrig bleiben. Und dass die ungehemmte Profitgier „der Märkte“ dazu dient, weises politisches Handeln zu erzwingen, ist eine abenteuerliche Behauptung. Genauso abenteuerlich wie die Verteufelung staatlicher Maßnahmen gegen die „Spekulation von verantwortungslosen, geldgierigen Menschen“. Profitträchtige Wetten auf den Niedergang angeschlagener Staaten, die Millionen von Menschen schaden, dubiose Finanzgeschäfte wie „ungedeckte Leerverkäufe“, die den Tatbestand des Betrugs darstellen , sind nicht durch „den Markt“, sondern durch verantwortungsbewusstes, demokratisch legitimiertes staatliches Handeln zu unterbinden.

Joachim Werner, Berlin- Zehlendorf

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