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Meinung: Im Schlamm sind alle gleich

EUROPA UND DIE DEUTSCHE WEHRPFLICHT

Eigentlich ist gleichstellungsmäßig alles bingo bei der Bundeswehr: Sowohl Männer als auch Frauen dürfen im Schlamm robben, ein Gewehr bedienen und ihre Reaktionsfähigkeit unter Beweis stellen, wenn der Feldwebel „Achtung!“ schreit. Allerdings ist das noch lange nicht dasselbe: Frauen dürfen zur Bundeswehr, und Männer müssen – wenn sie denn überhaupt eingezogen werden. Ist das ungerecht? Der Europäische Gerichtshof sieht das nicht so, und das aus gutem Grund: Denn für Männer gilt die Dienstpflicht, und die hat wenig zu tun mit der freien Wahl eines Arbeitsplatzes, die man vor dem Gericht in Luxemburg einklagen kann. Das ist auch der Grund, warum sich das EUGericht in einem anderen Fall schon einmal tief in die Bundeswehr eingemischt und Frauen den Zugang zu allen Waffengattungen erleichtert hat. Das Gericht ist also nicht inkonsequent, wenn es einmal die Zulassungspraxis bei der Bundeswehr moniert hat, in dem jüngsten Fall aber vor einer Generalkritik an der Wehrpflicht zurückschreckt. Der deutsche Verteidigungsminister Peter Struck sollte allerdings nicht darauf hoffen, dass ihm der Europäische Gerichtshof ernsthafte Schützenhilfe an einer anderen Front verschafft: der Debatte darüber, ob die Wehrpflicht nach dem 11. September überhaupt noch sinnvoll ist. Die besseren Argumente für die Wehrpflicht zu liefern – hier bleibt Struck in der Pflicht. ame

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