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Meinung: Integration in die Mehrheitsgesellschaft

Zur Einwanderung aus Rumänien und Bulgarien Dem Thema wird zunehmend der Stempel der „Armutszuwanderung“ in das deutsche Sozialsystem aufgedrückt. Das ist unzulässige Panikmache, weil Bürger aus diesen EU-Staaten pauschal diskriminiert, fremdenfeindliche Vorurteile verstärkt, die tatsächlichen Probleme überdeckt und Bestrebungen von Politikern in Deutschland und anderen EU-Staaten gefördert werden, die darauf abzielen, das EU-Grundrecht auf Freizügigkeit einzuschränken.

Zur Einwanderung aus Rumänien und

Bulgarien

Dem Thema wird zunehmend der Stempel der „Armutszuwanderung“ in das deutsche Sozialsystem aufgedrückt. Das ist unzulässige Panikmache, weil Bürger aus diesen EU-Staaten pauschal diskriminiert, fremdenfeindliche Vorurteile verstärkt, die tatsächlichen Probleme überdeckt und Bestrebungen von Politikern in Deutschland und anderen EU-Staaten gefördert werden, die darauf abzielen, das EU-Grundrecht auf Freizügigkeit einzuschränken.

Wichtige Aspekte werden in der vom bevorstehenden Europa-Wahlkampf angeheizten Debatte übersehen. Gerne wird vergessen, dass Rumänen und Bulgaren schon vor dem 01.01.2014 in Deutschland gearbeitet und somit in das deutsche Sozialsystem eingezahlt haben. Als Erntehelfer oder in der Altenpflege waren und sind sie nicht mehr wegzudenken. Auch Hochqualifizierte und Akademiker leisten bereits ihren Beitrag zur Behebung des Fachkräfteproblems in unserem Land. Qualifizierte, gebildete Rumänen und Bulgaren sind daher auf den deutschen Arbeitsmärkten hochwillkommen, werden aber möglicherweise durch die laufende Debatte abgeschreckt. Da die Ausbildung dieser Fachkräfte der rumänische und bulgarische Staat bezahlt hat, spart der deutsche Steuerzahler Millionen Euro.

Besondere soziale Probleme entstehen, wenn ungelernte, unqualifizierte, ungebildete Arbeitskräfte aus Rumänien und Bulgarien nach Deutschland kommen. Sie geraten häufig in die Fänge von mafiösen „Vermittlern“ und sog. „Arbeitgebern“, die sich deren Unkenntnis und Hilflosigkeit zunutze machen. Sie werden ausgebeutet, indem sie „schwarz“ oder für einen unanständigen Hungerlohn arbeiten müssen. Die deutschen Gesetze müssen effizienter umgesetzt werden, damit skrupellose „Arbeitgeber“ nicht länger von der „Armutszuwanderung“ profitieren.

Als Deutsch-Rumänische Gesellschaft kennen wir aus eigener Anschauung die besonders schwierigen Aufgaben, die gelöst werden müssen, wenn auf die deutschen Arbeitsmärkte auch Bevölkerungsgruppen wandern, die in Rumänien und Bulgarien in tiefster Armut leben – von Bildung und Aufstieg so gut wie abgeschnitten –, weil sie, wie die meisten Roma, in ihrem eigenen Land noch immer diskriminiert werden. Diese Zuwanderung kann zum Problem werden, wenn die Bildung und die Qualifikation mangelhaft und die Kenntnisse des kulturellen Zusammenlebens und der Rechtsstaatlichkeit in Deutschland unzureichend sind. Bei der Integration dieser Gruppen müssen die Kommunen durch Bund, Länder und EU unterstützt werden!

Aber auch die Regierungen in Rumänien und Bulgarien sind aufgefordert, mehr für die Integration der Roma in die Mehrheitsgesellschaft zu tun. Für diesen Zweck fließen EU-Gelder in diese Länder. Deren Regierungen sollten endlich dafür sorgen, dass diese EU-Steuergelder tatsächlich für den vorgesehenen Zweck verwendet werden.

Dr. Gerhard Köpernik, Deutsch-

Rumänische Gesellschaft e.V., Berlin

Ein wirklich sehr informativer und wohltuend unaufgeregter Artikel „Europas Grenzen“ (3. Januar). Unberücksichtigt geblieben ist allerdings, dass die Arbeitnehmerfreizügigkeit keine Altersbegrenzung kennt. Es werden also auch Menschen aus Rumänien und Bulgarien kommen, die mit einem Alter von 40 oder 45 Jahren selbst dann nicht mehr in der Lage sein werden, sich eine auskömmliche Altersrente zu erarbeiten, wenn sie bis dahin von Arbeitslosigkeit verschont bleiben. Die Inanspruchnahme von Leistungen der – durch die Allgemeinheit aufzubringenden – Grundsicherung ist damit vorgezeichnet. Auch dies ist eine Form der Einwanderung in die Sozialsysteme.

Jürgen Hass, Haltern am See

Die Zuwanderung osteuropäischer Armer hat praktisch nichts mit der Arbeitnehmerfreizügigkeit zu tun und ist getrennt von dieser zu sehen. Sie könnte dieses Jahr sprunghaft anwachsen, existiert aber mit zunehmender Tendenz schon seit Jahren, wie man am Auftauchen der typischen Bettlerinnen im Stadtbild sehen konnte. Diese Zuwanderer kommen nach Deutschland, um sich hier irgendwie (mithilfe der Sozialämter) durchzuschlagen, in der Hoffnung, irgendwann Zugang ins deutsche Sozialsystem zu erlangen; dann hätten sie für ihr Leben ausgesorgt. Sie stellen eine zunehmende finanzielle und organisatorische Belastung für die Städte und Kommunen dar. Sie lassen sich am Arbeitsmarkt nicht unterbringen, müssen versorgt werden, auch mit Wohnraum, oft ein kaum mehr lösbares Problem; die Situation ist prekär. Der Gesetzgeber ist gefordert, die rechtliche Regelung der Sozialleistungen für Ausländer entsprechend neu zu gestalten.

Dierk Lübbers, Münster

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