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Integration: Sarrazin und die Gebetsräume

Was Sarrazin und Buschkowsky sagen, was dänische Karikaturisten zeichnen oder in einer Oper in Berlin zur Aufführung kommen soll, all das gehört zur Diskussionskultur einer kritischen Öffentlichkeit. Doch es gilt ebenso ein weiteres Grundrecht.

Solche Schlagzeilen lassen den Erregungspegel zuverlässig nach oben schnellen: „Thilo Sarrazin kritisiert misslungene Integration“ oder „muslimischer Gebetsraum in öffentlicher Schule“ oder „Heinz Buschkowsky hält Multikulti für gescheitert“ oder „Deutsche Türken wollen türkisch bleiben“. Grob vereinfachend stehen sich im darauf folgenden Streit zwei Lager gegenüber. Das Pro-Sarrazin-anti-Gebetsraum-Lager behauptet, der Islam sei eine rückständige, emanzipationsfeindliche und latent gewalttätige Religion, die den Westen unterwandern und dessen Werte verdrängen will. Das Pro-Gebetsraum-anti-Sarrazin-Lager sieht in Europa eine volksverhetzende Islamophobie auf dem Vormarsch, die an dunkle Zeiten der deutschen Geschichte erinnert und Ausländerfeindschaft schürt. Beide Lager berufen sich auf ein Menschenrecht: die Sarrazinis auf die Meinungsfreiheit, die Gebetsräumis auf die Religionsfreiheit.

Aber die Freiheit als solche, als Wert errungen in Revolutionen und Kriegen und bezahlt mit dem Blut von Tausenden, ist beiden Lagern nur Mittel zum Zweck. Die Verfechter der Meinungsfreiheit negieren die Religionsfreiheit – und andersherum. Dabei sollte unstrittig sein: Was Sarrazin und Buschkowsky sagen, was dänische Karikaturisten zeichnen oder in einer Oper in Berlin zur Aufführung kommen soll, all das gehört zur Diskussionskultur einer kritischen Öffentlichkeit. Das Menschenrecht auf freie Meinungsäußerung, in Frankreich als eines der „vornehmsten Rechte des Menschen“ bezeichnet, muss verteidigt werden. In Deutschland gegen Sarrazin zu protestieren wie in Kairo gegen die Mohammed-Karikaturen, zeugt von einer ähnlich verblendenden Ideologie.

Doch es gilt ebenso das Grundrecht auf eine ungestörte Religionsausübung. Wer eine Moschee besuchen, Kopftuch tragen oder zu festen Zeiten beten möchte, muss das in einem freien Land tun dürfen. Ja, mehr noch: Integration misst sich nicht daran, ob Muslime den Musikantenstadl sehen, zum Christopher Street Day gehen, ihren Müll trennen und eine liberale Drogenpolitik befürworten. Kein Migrant muss so deutsch werden wie ein Deutscher. Er darf sogar Gottes Wort über das der weltlichen Instanzen stellen. Anders halten es auch überzeugte Christen nicht. Wenn der Obrigkeit Gebot nicht ohne Sünde befolgt werden kann, heißt es etwa im „Augsburger Bekenntnis“ (1530), „soll man Gott mehr gehorchen als den Menschen“.

Das heißt nicht, leider muss man es betonen, dass Gesetzesübertretungen mildernd bewertet oder gar geduldet werden. Ein christlicher Fundamentalist, der einen Abtreibungsarzt umbringt, muss ebenso hart bestraft werden wie ein Muslim, der einen so genannten Ehrenmord verübt. Das Recht darf vor kultureller Andersartigkeit, die zum Verbrechen führt, niemals kapitulieren. Das schließt prügelnde Eltern ebenso ein wie Zwangsverheiratungen. Ebenso selbstverständlich sollte es sein, die Religionsfreiheit nicht nur bei uns zu verteidigen, sondern etwa auch im Jemen, wo unlängst zwei junge deutsche Christinnen, die in einem Krankenhaus arbeiteten, ermordet wurden.

Wir brauchen Meinungsfreiheit und Religionsfreiheit, Sarrazin und Gebetsräume, Buschkowsky und Moscheebauten. Nur wer die ganze, unteilbare Freiheit des Menschen sowie seine Grundrechte verteidigt, befördert das gedeihliche Zusammenleben und die Toleranz.

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