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Meinung: „Jeder soll nach seinen Taten beurteilt werden“

So oder so wird Thomas Lubanga Dyilo Geschichte schreiben. Als erster Angeklagter muss sich der im Dezember 1960 geborene Kongolese jetzt vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag verantworten.

Von Caroline Fetscher

So oder so wird Thomas Lubanga Dyilo Geschichte schreiben. Als erster Angeklagter muss sich der im Dezember 1960 geborene Kongolese jetzt vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag verantworten. Und wie auch immer das Urteil im Fall „ICC-01/04- 01/06“ aussehen wird, es wird Eingang finden in völkerrechtliche Abhandlungen. Als Thomas Lubanga seine Verbrechen beging, ahnte er nichts von der Existenz des IStGH, geschweige denn, dass er dort wenige Jahre später und Tausende Kilometer von den Tatorten entfernt vor seinen Richtern stehen würde.

Im bitteren Konflikt um Gold und andere Bodenschätze hatte Lubanga in seiner Herkunftsregion Ituri im September 2002 an der Gründung der „Forces Patriotiques pour la Libération du Congo“, kurz FPLC, mitgewirkt. Sie finanzierte sich durch Tributzahlungen der Bevölkerung, vor allem der ethnischen Gruppe der Hema, denen Lubanga sich zugehörig sieht. Jede Familie, hatte ein UN-Radiosender berichtet, sollte für die FPLC Bargeld, Vieh oder ein Kind beisteuern.

Etwa 11 000 Kinder unter 15 Jahren rekrutierte die FPLC im Laufe eines Jahres, des Zeitraums, um den es bei der Anklage des IStGH geht. Das Gericht kann nur solche Verbrechen ahnden, die nach Inkrafttreten seines Statuts 2002 geschahen. Auf dem Weg zur Schule oder zum Wasserholen lauerten Lubangas Milizen den Kindern auf und entführten sie. Oft zwangen sie die Minderjährigen dazu, eigene Angehörige zu ermorden, um sie zu demoralisieren und die Hemmschwelle zum Töten herabzusetzen. Viele der Mädchen, die jüngsten erst zehn Jahre alt, wurden sexuell missbraucht. Systematisch richtete die FPLC die Kinder zu Mördern ab, die an Massakern teilnehmen mussten. Im Klima der Straffreiheit wähnten sich die Täter sicher. So gab Lubanga in einem Interview Ende 2003 großspurig zu Protokoll, wer an Massakern beteiligt gewesen sei, den solle man dafür belangen: „Jeder soll nach seinen Taten beurteilt werden.“

An die 70 Ermittlungsreisen in den Kongo unternahmen die IStGH-Teams vor der Anklageerhebung. Inzwischen unterhält das Gericht im Kongo ein Büro. Fatou Bensouda aus Gambia, Vizeanklägerin am IStGH erklärt: „Wir haben mit Ituri angefangen, wo nach Auffassung der Anklage die schlimmsten Verbrechen stattfanden. Wir ermitteln aber weiter. Es ist unser erster Fall im Kongo, sicherlich nicht unser letzter.“ Noch größere Fische hofft das Gericht bald an der Angel zu haben.

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