zum Hauptinhalt

Jugendschutz: Etwas laienhaft

In einigen Bundesländern gibt es bereits Ermittler im Jugendalter. Darf der Staat darf Jugendliche seinen Ermittlern machen?

Die Familienministerin hat verstanden – jedenfalls den Wink aus dem Kanzleramt. Ursula von der Leyens Vorstoß hat die Aufmerksamkeit darauf gelenkt, dass es sie in einigen Bundesländern schon gibt, die verdeckten Ermittler im Jugendalter. Die geplante Jugendschutznovelle sollte ihnen rechtliche Unbedenklichkeit verschaffen; statt dessen haben Politiker, Verbände und Eltern eine bisher verborgene Realität entdeckt und zu Recht große Bedenken vorgebracht. Ob die Ministerin auch den Kern dieser Aufregung verstanden hat, wird sie an den Runden Tischen erst beweisen müssen, die jetzt darüber diskutieren sollen.

Wenn es um Drogen, Sexualmoral oder familiäre Gewalt geht, gibt es keine eindeutigen Antworten auf die Frage, wie rechtliche Normen durchgesetzt werden können. Es wird nie möglich sein, jede häusliche Ohrfeige zu ahnden; manchmal muss im Interesse der betroffenen Kinder sogar der Versuch unterlassen werden. Die gesellschaftliche Norm ist trotzdem richtig. Wer Gewaltvideos und harte Schnäpse an Jugendliche vertreibt, muss das Strafrecht fürchten – doch Jugendliche darf der Staat dabei nicht zu seinen Ermittlern machen. tib

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false