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Jungsschule vor Gericht: Gemischtes Glück

Menschen beiderlei Geschlechts sind ein Werk Gottes, trotzdem will der katholische Laienorden Opus Dei in Potsdam ein reines Jungengymnasium errichten. Als unmodern bis reaktionär gelten solche Vorhaben in der säkularen Berlin-Brandenburger Region, weshalb die Behörden dagegen sind, zumal Opus Dei unter Sektenverdacht steht.

Menschen beiderlei Geschlechts sind ein Werk Gottes, trotzdem will der katholische Laienorden Opus Dei in Potsdam ein reines Jungengymnasium errichten. Als unmodern bis reaktionär gelten solche Vorhaben in der säkularen Berlin-Brandenburger Region, weshalb die Behörden dagegen sind, zumal Opus Dei unter Sektenverdacht steht. Und wie war das noch mal mit dem Missbrauch? Jetzt auf einer eigenen Schule? Lässt man aber Vorurteile und Ressentiments beiseite – und das sollten Gerichte tun –, scheint die Gründung erlaubt. Nun kommt die Sache vor das Bundesverwaltungsgericht, weil über allem die Frage schwebt, ob das gemischte Glück der Koedukation ein Verfassungsgebot ist, das auch für Privatschulen gilt. Die Leipziger Richter wollen Grundsätzliches dazu sagen, sonst hätten sie die Revision nicht akzeptiert. Bevor jedoch der Gleichstellungsimperativ auch auf dieses Feld ausgedehnt wird, gilt es zu bedenken, dass Abwechslung erfreut, wie nicht nur Lateinschüler wissen. Solange es Privatschulen gibt und die Verfassung sie garantiert, sollte dort Raum sein für nichtstaatliche Individualität. Wenn den öffentlichen dereinst mal wieder Geschlechtertrennung verordnet wird – sollte es dann nicht private Schulen geben dürfen, die Koedukation für wichtig halten? neu

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