zum Hauptinhalt
Der Angeklagte am Tag des Urteils im Landgericht

© dpa

Justiz: Notwehr muss ihre Grenzen haben

Ein Rentner wird überfallen, er erschießt einen der Täter. Gerechte Selbstverteidigung? Nein, sagt mit Recht das Landgericht Stade. Die Staatsanwaltschaft hat dagegen ihre Aufgabe verfehlt. Ein Kommentar

Ein Kommentar von Jost Müller-Neuhof

Täter sind Täter, Opfer sind Opfer, das sagt einem der Menschenverstand; in juristischen Zusammenhängen: das „Rechtsbewusstsein“. Das Rechtsbewusstsein sagt einem auch, dass man sich wehren darf, wenn man angegriffen wird. Ab hier wird es kompliziert: Was geschieht, wenn beide Wahrheiten in einem Kriminalfall aufeinandertreffen? Ein Urteil des Landgerichts Stade zeigt, dass Menschenverstand und Rechtsbewusstsein zu vage sind, um jemandem gerecht zu werden, der getötet hat.

Die Richter urteilten über einen älteren Herren, früher Bestattungsunternehmer, der in örtlichen Prostituiertenkreisen als „reicher Opa“ bekannt war. Eine der Damen überredet ihre Kumpel zu einem Überfall. Die vier wollen den frisch am Knie Operierten in dessen Haus zur Herausgabe von Bargeld und Wertsachen zwingen. Als die Alarmanlage jault, stiebt die Gruppe auseinander, flüchtet. „Wie ein Hühnerhaufen“, heißt es in den Akten. Schüsse fallen, ein 16-Jähriger stirbt, eine Kugel im Rücken. Der Alte hatte in einem Stoffsäckchen am Schreibtischstuhl eine Pistole aufbewahrt.

Die Rechtsordnung hält für solches Geschehen ein paar dürre Sätze parat. Selbst ein Totschlag kann rechtmäßig sein, wenn sich ein Angegriffener verteidigen musste. Und es gibt sogar dann keine Strafe, wenn das Opfer in Furcht und Schrecken zum Angreifer wird und die Grenzen der Notwehr überschreitet.

Wann sind die Grenzen überschritten? Der juristische Streit darüber füllt Bücher. Die Gelehrten meinen, in Panik dürfe man sich auch gegen bereits Flüchtende wehren. Die Gerichte sind strenger beim sogenannten Notwehrexzess. Bei ihren gilt der Panik-Bonus nur, wenn der Angegriffene zu härteren Mitteln greift, als zur Abwehr nötig sind. Wenn ein Angriff jedoch vorbei ist, ist er vorbei. Dann sind auch Exzesse verboten.

Die Staatsanwaltschaft hat alles getan, um den Überfallenen zu schonen. Die Familie des getöteten Jungen hat den Prozess erzwungen. Neun Monate auf Bewährung wegen Totschlags lautete das Urteil. Es gab eine Menge Milderungsgründe.

Der Menschenverstand sagt auch: Selbst schuld. Wer andere überfällt, kann dabei umkommen. Das Stader Gericht sprach dagegen von den verfassungsrechtlichen Grenzen der Notwehr. Gemeint sind die Grenzen von Zivilisation und Kultur, der Abschied von Rache, die Monopolisierung von Gewalt beim Staat.

Es fällt unangenehm auf, dass es sich in spektakulären Notwehrfällen häufig um Betroffene handelt, die Waffen besitzen dürfen. Auch der Rentner war mal Jäger. Offenbar sind die legitimen Notwehrmittel in der Gesellschaft sehr unterschiedlich verteilt. Umso wichtiger wird es, der Notwehr Grenzen zu setzen. Eine Staatsanwaltschaft, die dies nicht erkennt, verfehlt ihre Aufgabe. Für den Rentner hatte sie einen Freispruch gefordert.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false