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Justiz: Schnell und hart

Das Urteil gegen die U-Bahn-Schläger zeigt, dass das bestehende Strafrecht in Deutschland ausreicht, um mit extremen Gewalttätern umzugehen. Die Debatte über den Umgang mit kriminellen Ausländern ist damit aber noch nicht beendet.

W as lehrt der Münchner Fall konkret? Das wollten die Scharfmacher der „Bild-Zeitung“ vom Scharfmacher Roland Koch wissen, und der hatte griffige Antworten parat. Das war kurz nach dem Überfall von Serkan A. und Spyridon L. auf den Rentner Bruno N., und noch vor der Wahl in Hessen, für die der hessische Ministerpräsident dringend ein Thema brauchte.

Das bekam dann nicht nur er. Erregt wurde im ganzen Land diskutiert: über das Jugendstrafrecht, über kriminelle Ausländer, über Videoüberwachung und schlaffe Richter. Kurzum, auf einmal geriet ein Fall, der so ähnlich gar nicht so selten vorkommt, zum Blueprint für Schwarzseher. Dass Koch unter dieser Welle, die er mit breiten Backen angeblasen hatte, beinahe selbst versenkt wurde, hätte er wohl nie für möglich gehalten. Aus einer anderen Warte betrachtet aber bedeutet das: Ganz so ungerecht ist die Welt dann doch nicht.

Was also lehrt der Münchner Fall konkret – heute?

Zwölf Jahre Haft für Serkan A. und neun Jahre Haft für Spyridon L. zeigen, dass deutsche Gerichte schnell können und deutsche Richter hart. Jede Forderung nach verschärften Gesetzen prallt an dieser Entscheidung ebenso ab wie die Verunglimpfung von Richtern. Diese hier sahen den Vorwurf des Mordversuchs als erwiesen an. Ob Schlägern immer bewusst ist, wie leicht jemand tödlich verletzt werden kann, darf bezweifelt werden. Dass diese hier nicht nur vom Töten schwadronierten, sondern, dokumentiert durch die Überwachungskamera, den Tod ihres Opfers in Kauf nahmen, darf dagegen sehr wohl angenommen werden.

Die Täter werden ausgewiesen und nach Verbüßung eines erheblichen Teils ihrer Haft auch abgeschoben, so hat es Bayerns Innenminister angekündigt. Serkan A., gebürtiger Münchner, hat die türkische Staatsbürgerschaft und in die Türkei soll er gehen. Spyridon L., EU-Bürger aus Griechenland, soll dorthin zurück. Beide werden gegen eine Abschiebung vor Gericht ziehen, das ist ihr Recht. Von Täterschutzgesetzen lässt sich hier aber nicht wirklich sprechen.

Gesprochen wurde allerdings über eine Verschärfung des Jugendstrafrechts. Manch schillernde Äußerung, auch eine von Koch, lud zum Missverständnis ein; den Praxistest überstand indes keine.

Bleibt die Frage, ob es in Deutschland zu viele kriminelle Ausländer gibt, wie von Koch behauptet, und wenn ja, wie damit umzugehen ist. Nach allem, was bekannt ist: Ja, es gibt – auch – zu viele kriminelle Ausländer. Dieses Problem lässt sich aber weder schnell lösen, noch auf dem Höhepunkt einer künstlich erregten Debatte. Schon gar nicht geht es so, wie Anke Koch es tat, als sie meinte, ihren Mann verteidigen zu müssen gegen den Vorwurf, er schüre Angst vor Ausländern. Könne gar nicht sein, sagte sie, ihr Mann und sie führen doch sogar in die Türkei in den Urlaub. Heilige Einfalt! So bekommen wir kein einziges der Probleme in den Griff, die es schon vor dem Fall München gab und die es auch nach dem Urteil weiter geben wird.

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