zum Hauptinhalt

Meinung: Käufliche Wissenschaft

„Was Firmen an Unis dürfen“ vom 31. Mai Die Humboldt-Universität zu Berlin und die Technische Universität Berlin haben sich ein ganzes Institut von dem privaten Investor Deutsche Bank finanzieren lassen – dafür haben sie der Bank vertraglich das Letztentscheidungsrecht über Berufungen von Professoren, die inhaltliche Ausrichtung und die Publikationen dieses Instituts übertragen.

„Was Firmen an Unis dürfen“ vom 31. Mai

Die Humboldt-Universität zu Berlin und die Technische Universität Berlin haben sich ein ganzes Institut von dem privaten Investor Deutsche Bank finanzieren lassen – dafür haben sie der Bank vertraglich das Letztentscheidungsrecht über Berufungen von Professoren, die inhaltliche Ausrichtung und die Publikationen dieses Instituts übertragen.

Die Deutsche Bank, ein den Interessen ihrer Kapitalanleger verpflichtetes Privatunternehmen, steuert also Forschung und Lehre, steuert die Produktion von Wissenschaft, nicht nur in ihren eigenen Forschungseinrichtungen, sondern an zwei angesehenen Universitäten, die sich beide um den Exzellenz-Titel bewerben.

Zur Rechtfertigung führen der Sprecher des Stifterverbandes und der TU-Präsident an, derartige Verträge seien ganz unproblematisch und „im Rahmen des Üblichen“.

Sollten diese Feststellungen zutreffen, dann hätten wir nicht weniger als das Ende der Freiheit der Wissenschaft in dieser Republik zu konstatieren. TU-Präsident Jörg Steinbach hält die Selbstauslieferung eines ganzen Universitätsinstituts an private Interessen für „völlig normal“; im Übrigen sei der Unterwerfungsvertrag unter die Deutsche Bank auch durch alle Gremien seiner Universität gegangen. Das Ganze sei nämlich als „Auftragsforschung“ üblich. Mit anderen Worten: Käufliche Wissenschaft ist an der Technischen Universität Berlin die Regel.

Gegen diese atemberaubende Selbstoffenbarung muss eine Selbstverständlichkeit betont werden: Käufliche Wissenschaft ist nicht jene „Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre“, die in Artikel 5 des Grundgesetzes garantiert und geschützt wird. Nur wenn Wissenschaft nicht den mächtigsten Interessen oder den staatlichen Vorgaben folgt, kann sie frei, erkenntnisfördernd, produktiv und bildend sein. Das wusste Wilhelm von Humboldt, der die Berliner Universität begründete. Das wussten die Studenten und Professoren, die 1948 die nach Humboldt benannte Uni verließen, weil sie sich der Steuerung der Wissenschaft durch die Staatsmacht nicht beugen wollten. Sollte es nicht, wie 1948, Zeit sein für eine neue Sezession aus den – auch durch staatliche Unterfinanzierung in die Abhängigkeit von privater Macht gedrängten – offiziellen Hochschulen und Universitäten?

Prof. Dr. Bodo Zeuner,

Berlin-Tempelhof

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false