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Berlins Wasserverträge: Kalte Dusche

Berlins Wasserverträge sind nun öffentlich – und klar ist: Auch wenn die Preise nicht gleich sinken, es muss nachverhandelt werden.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Wer hätte das gedacht! Jetzt kann sich jeder Berliner mit dem Notebook Verträge mit der Größe von 73,5 Megabyte herunterladen, die bis Mittwoch 13 Uhr noch ein Staatsgeheimnis waren. Ein Vertragswerk, mit dem 1999 die teilweise Privatisierung der Berliner Wasserbetriebe besiegelt wurde, damals begleitet von einer großen Welle der Entrüstung, die PDS und Grüne, linke Sozialdemokraten und die Gewerkschaften losgetreten hatten.

Und sie hatten alle Recht mit ihren düsteren Prognosen, dass diese Teilprivatisierung eines landeseigenen Monopolbetriebes die Wasserpreise binnen weniger Jahre in ungeahnte Höhen treiben werde. Treiben musste. Denn die privaten Unternehmen zahlten den respektablen Kaufpreis von über 1,6 Milliarden Euro, der in die leere Landeskasse floss, nicht ohne kühle Überlegung. Sie vereinbarten mit einem Senat, der von CDU und SPD getragen wurde, eine hohe, gesetzlich garantierte Rendite und komplizierte Regeln für die Tarifkalkulation, die den Profiterwartungen entgegenkamen.

Wem will man das vorwerfen? Den international tätigen Konzernen RWE und Veolia, die ihre Investitionen so schnell wie möglich refinanzieren und in gute Dividenden ummünzen wollen? Wohl kaum. Es gehören immer zwei dazu, um einen Vertrag abzuschließen. Und da muss man sagen: Die Berliner Landesregierung hat sich vor elf Jahren von professionellen Unterhändlern in peinlicher Weise vorführen – und wohl auch erpressen – lassen.

So kam ein geheimer Vertrag zustande, dessen kritischer Kern glücklicherweise schon kurz nach Abschluss des Vermögensgeschäfts von einigen Kritikern öffentlich gemacht und seitdem heftig diskutiert wurde. Jetzt aber haben es alle Schwarz auf Weiß, auch wenn der Vertragstext nur für Juristen und Betriebswirte einigermaßen verdaulich ist. Ob sich nun, da alles offenliegt, aus dem strittigen Vertragswerk noch eine Klage vor den Verwaltungsgerichten ableiten lässt, wird man sehen.

Der kleine Trost für den normalen Wasserverbraucher: Auch wenn die Preise nicht gleich sinken werden, ist es ein Wert an sich, dass sich in Zukunft keine staatlich-private Partnerschaft im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge mehr hinter vertraulichen Verträgen verstecken kann. Soweit es die Wasserbetriebe betrifft, dürfen sich die Initiatoren des Volksbegehrens zur Offenlegung der Wasserverträge den Lorbeerkranz aufsetzen. Sie haben, mit Hilfe vieler Bürger, offenbar ausreichend Druck gemacht. Darüber hinaus ist die Reform des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes zu loben, die seit dem Sommer 2010 für alle Verträge ähnlicher Art die Offenlegung sichert.

Das Problem ist nur, dass auch transparente Verträge schlecht sein können. Doch aufmerksame Bürger kommen dem künftig schneller auf die Spur und in Bezug auf unser gutes Berliner Wasser ist der Senat jetzt in der verdammten Pflicht, mit den Privatinvestoren eine Nachbesserung der Verträge auszuhandeln.

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