zum Hauptinhalt

Meinung: Kampfhunde: Verordnung ist verfassungsgemäss

Wer als gefährlich eingestufte Hunde hält, wird in seinen verfassungsmäßigen Rechten nicht beschnitten, wenn die Lieblinge Maulkorb und Hundeleine tragen müssen. Der Schutz und die Unversehrtheit anderer Menschen hat Vorrang, basta.

Wer als gefährlich eingestufte Hunde hält, wird in seinen verfassungsmäßigen Rechten nicht beschnitten, wenn die Lieblinge Maulkorb und Hundeleine tragen müssen. Der Schutz und die Unversehrtheit anderer Menschen hat Vorrang, basta. Das ist keine Schikane, es sichert das Zusammenleben. Der Spruch der Verfassungsrichter wird der Lobby der Hundebesitzer nicht passen, die Mehrheit der Berliner aber wird es zufrieden zur Kenntnis nehmen. Denn das Risiko von Beißattacken ist durch die Berliner Hundeverordnung verringert worden. Das Gericht hatte deshalb nicht nur den gesunden Menschenverstand auf seiner Seite, sondern auch die Statistik mit einer deutlich abnehmenden Zahl von Bissattacken. Es gibt keinen Anspruch von zu ordnungsgemäßer Tierhaltung unfähigen Menschen, mit potenziell tödlichen Kampfmaschinen auf den Straßen Angst und Schrecken verbreiten zu dürfen. Es brauchte den Schock über den brutalen Tod eines sechsjährigen Jungen in Hamburg, um endlich zu handeln. Dass es juristisch sauber gelingen kann, den Hundebesitz einzuschränken, hat das Verfassungsgericht nach jahrelangem Streit nun festgelegt. Der Rest ist nun eine Frage der Biologie. In ein paar Jahren wird es in Berlin jedenfalls keine Kampfhunde mehr geben. Hoffentlich.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false