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Eine weitere Spiegel-Affäre? Der Spiegel erstattete am Freitag Anzeige bei der Bundesanwaltschaft "wegen des Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit und der Verletzung des Fernmeldegeheimnisses".

© AFP_Johannes/Eisele

Kanzleramt und CIA: Das geht auch nicht

Abhören unter Freunden, das geht gar nicht. Feigheit vor dem Freund, das geht auch nicht. Ein Kommentar

Abhören unter Freunden, das geht gar nicht. Aber Journalisten abhören – das geht? Diese Frage muss man stellen. Denn die Bundesregierung hat bisher nicht erkennen lassen, dass sie auch nur ansatzweise um eine Antwort bemüht ist. Unabhängig davon, dass der „Spiegel“, der übers Abhören klagt, sogar beim Generalbundesanwalt, den letzten Beweis noch antreten muss. Einstweilen sprechen Indizien dafür. Und es ist doch so: Eine flagrante, eklatante Verletzung unserer Grundwerte ist in jedem Fall inakzeptabel. Die Bundesregierung sollte das gleichsam präventiv entschieden ablehnen. Denn, mit Verlaub, die Presse- und Meinungsfreiheit ist für jede Demokratie konstitutiv. Hierzulande hat sie ihren Ursprung im Hambacher Fest von 1832. Zu dem luden seinerzeit Journalisten ein, Siebenpfeiffer und Wirth, die für ihre Überzeugung auch ins Gefängnis gingen. Heutzutage lässt sich das Bundeskanzleramt vom hiesigen CIA-Repräsentanten über angebliche Kontakte eines stellvertretenden Abteilungsleiters zum „Spiegel“ informieren. Dann wird dieser Mitarbeiter offenbar wegen des Verdachts der Indiskretion versetzt – aber nichts, überhaupt nichts unternommen, um zu ermitteln, ob der amerikanische Auslandsgeheimdienst in Deutschland Journalisten ausspäht? Feigheit vor dem Freund, das geht auch nicht.

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